…4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer bzw. auf die Zuständigkeit zur Feststellung von Einkünften. 3.4.2. Entgegennahme…
…1988 und Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl. II Nr. 261/2016 idF BGBl. II Nr. 579/2020). 3.1.9. Forschungsprämien Rz 107: Die Forschungsprämie gilt als Abgabe vom Einkommen im Sinne der BAO (§ 108c Abs. 4 dritter Satz EStG 1988). Die Zuständigkeit für die Auszahlung und…
…ein. 3.36. Landwirtschaftskammerumlagen Rz 175: Die Erhebung von Kammerumlagen für die Landwirtschaftskammern ist durch die die Landwirtschaftskammern regelnden Gesetze der Länder den Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Das gilt nicht für die Länder Wien und Vorarlberg. Die Bestimmungen finden sich in § 25 Abs. 8 Burgenländisches…
…Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Zuständigkeitsbegründendes Merkmal ist…
…Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher Auslegungen zu einem Zuständigkeitsstreit (Rz 16). Die Anwendung der Zuständigkeitsregelung erweist sich aufgrund der besonderen Dringlichkeit einer Erledigung als nicht sinnvoll (Rz 17). Die Zuständigkeitsregelung wird…
…ASVG von der Österreichischen Gesundheitskasse bzw. von der BVAEB durchzuführen. Wird die Lohnsteuerprüfung vom Finanzamt durchgeführt, hat sich dieses für die Durchführung der Prüfung der Lohnsteuer des Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge zu bedienen (§ 86 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988). Die Gemeinden sind berechtigt…
…der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs in mehrere Dienststellen untergliedert ist, ist eine Angelegenheit der inneren Organisation dieses Finanzamts…
…die Erhebung der Umsatzsteuer des Normverbrauchsabgabepflichtigen nicht das Finanzamt für Großbetriebe zuständig ist einschließlich der Erstattung (§§ 11 bis 12a NoVAG 1991) Normverbrauchsabgabe - im Fall der widerrechtlichen Verwendung des Kfz (§ 11 NoVAG 1991) Spielbankabgabe (§ 28 GSpG und § 29 GSpG) Versicherungssteuer (§ 8 Versicherungssteuergesetz 1953 bzw. § 6 Abs…
… 188 BAO) obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.38.14. Rückstandsbescheinigung Rz 200: Die Ausstellung einer Rückstandsbescheinigung obliegt dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer des Abgabepflichtigen oder…
…ist zuständig für noch nicht in den Datenbeständen der Bundesfinanzverwaltung erfasste Abgabepflichtige (§ 60 Abs. 2 Z 5 BAO). Diese Zuständigkeit umfasst einerseits die Entgegennahme und Erledigung von Anzeigen gemäß § 120 Abs. 1 BAO, wenn sich diese auf eine neu begründete persönliche Abgabepflicht in der Einkommen-…
…10 EStG 1988 (Beteiligungserträge ausländischer Gesellschaften oder gewisse Erträge, die Investmentfonds oder Immobilien-Investmentfonds zugehen), § 99a Abs. 8 EStG 1988 (Zinsen- und Lizenzgebühren), § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 (Beteiligungserträge) oder wegen des Fehlens der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 EStG 1988. Die Rückzahlung der…
…die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in…
…EStG 1988). Welches der beiden Finanzämter konkret zuständig ist, ergibt sich aus § 60 und § 61 BAO sowie aus den einschlägigen Bestimmungen des EStG 1988. Rz 82: Für die Erledigung des Antrags auf Zustimmung zur Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen anderen Stichtag (§ 2 Abs. 7 EStG…
…in Vorbereitung hat - zB wenn im Zuge der Abwicklung der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr vor dem Jahr 2024 betreffen…
…Die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen Behörden ist die Erhebung der Umsatzsteuer in folgenden Bestimmungen übertragen…
…3 BAO). Die Zuständigkeit für die Erhebung der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 umfasst auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Mitteilung der Höhe der dem Steuerabzug unterliegenden Beträge und die Höhe der abgezogenen Steuerbeträge (§ 101 Abs. 3 EStG 1988) sowie die Zuständigkeit zur Befreiung…
…dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben. Die Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter sind ab dem 1…
…Körperschaftsteuer 3.2.1. Veranlagte Körperschaftsteuer Rz 113: Die Veranlagung der Körperschaftsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988…
…Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Im Hinblick auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erstmals anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur…
…Säumniszuschlägen (§ 217 BAO) ist jenes Finanzamt, dem die Einhebung der betreffenden Abgabe obliegt. 3.38.2.4. Gebühren und Auslagenersätze nach § 26 AbgEO Rz 186: Die Erhebung dieser Nebengebühren obliegt dem Finanzamt, das für die zwangsweise Einbringung der betreffenden Abgabe zuständig ist. 3.38.3…