…aus der sich konkret die Rechte und Pflichten des Erklärenden und des Erklärungsempfängers ergeben. Rz 1418: Unter den Begriff "Patronatserklärung" fallen zB Erklärungen, die von einer Muttergesellschaft zur Sicherung des Kredits einer Tochtergesellschaft in der Regel gegenüber einem Kreditinstitut abgegeben werden. Die Erklärung der Muttergesellschaft…
…Inanspruchnahme von Anzahlungen (sogenannte Hauptgeschäfte) abgeschlossen werden. Irrelevant für die Befreiung ist, ob das Nebengeschäft ausschließlich der Sicherung von Zahlungsverpflichtungen oder auch der Sicherung anderer Verpflichtungen des Schuldners aus dem Kredit- oder Darlehensvertrag dient. Nicht gebührenfrei sind Wechsel gemäß § 33 TP 22 GebG. Rz 1121…
…Kredit-, Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen gilt § 20 Z 5 GebG (siehe Rz 1120 ff). Rz 1112: Der Sicherung eines Hauptgeschäftes dienen…
…Rz 1533: Werden von einem Eigentümer zwei oder mehrere Liegenschaften für eine oder mehrere Verbindlichkeiten einem Gläubiger in einer einzigen Urkunde zum Pfand bestellt (Simultanhypothek), ist die Gebühr nur einmal zu entrichten. Durch die Ausdehnung einer (Simultan-)Hypothek auf eine weitere Liegenschaft, wird eine unter …
…Rz 1432: Auf Grund des § 33 TP 7 Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen; Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an…