11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
…eine Leibrente ganz ohne Überlassung einer (beweglichen) Sache eingeräumt, liegt eine Schenkung der Leibrente an den Leibrentenberechtigten vor und unterliegt nicht der Leibrentengebühr. Rz 1498: Bei nur teilweisem Entgelt ist ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen, das nach dem Wert der Leibrente oder dem höheren Wert der…
…einem gültigen Grundgeschäft (Verpflichtungsgeschäft, Titel) beruht. Als Verpflichtungsgeschäft kommen zB Kauf, Schenkung oder eine Sicherungsabrede in Betracht. Rz 1572: Die Zession bedarf als Vertrag zwischen Altgläubiger und Neugläubiger zu ihrer Wirksamkeit nicht der Zustimmung des Schuldners (debitor cessus). § 1395 ABGB bestimmt lediglich, dass der Schuldner…
…des § 85 BAO handelt), die aufgrund eines rechtlichen Erfordernisses eine Unterschrift aufweisen müssen (zB Testament oder Schenkungsvertrag) und handschriftlich unterschrieben wurden, können im Rahmen des elektronischen Dateitransfers als "Bilddatei/ Scan" an die Abgabenbehörde übermittelt werden (und müssen daher keine qualifizierte elektronische Signatur aufweisen), sofern die…
…Liegenschaft bestellt. 15.3.2. Steuerbares Hauptgeschäft Rz 1115: Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 GebG zweiter Satz ist auch, dass das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz einer Gebühr oder nach einem Verkehrsteuergesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Grunderwerbsteuergesetz 1987; Versicherungssteuergesetz 1953; Kapitalverkehrsteuergesetz; Feuerschutzsteuergesetz 1952…
…UGB, Fortsetzung der Vorgesellschaft durch die eingetragene GmbH (VwGH 26.6.2000, 95/17/0404). Rz 1145: Ein bäuerlicher Übergabsvertrag, ein Schenkungsvertrag oder ein Kaufvertrag bewirken hingegen lediglich Einzelrechtsnachfolge, sodass mangels Parteienidentität die Anwendung des § 21 GebG ausgeschlossen ist. Beispiel: Der Mieter M und der…
…kommenden rückwirkenden Ereignisses (§ 295a BAO) ist dem für die Erhebung der betreffenden Abgabe zuständigen Finanzamt anzuzeigen. 3.38.8. Schenkungsmeldung Rz 192: Für die Entgegennahme von Meldungen über Schenkungen unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen unter Lebenden ist nach Maßgabe des § 121a Abs. 1 BAO das Finanzamt…