27.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG) 27.9.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1540: Der Gebühr unterliegen ausschließlich außergerichtliche Vergleiche. Ein Vergleich ist iSd § 1380 ABGB ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas…
…Beendigung des Mietverhältnisses eine Bedingung für die Vertragsverlängerung dar, die gemäß § 17 Abs. 4 GebG unbeachtlich ist. Beispiel 5: Ein Scheidungsvergleich, der unter aufrechter Ehe zwischen den Ehegatten für den Fall der Scheidung abgeschlossen wird, ist sofort gebührenpflichtig. Rz 1098: Die Bestimmung des § 17 Abs…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…