Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…
…zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch der Genehmigungsnachweis angeschlossen (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigungsbescheid). Die auf der Scheckkarten-Zulassungsbescheinigung nicht aufgedruckten Daten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I können…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…
…eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, Z 6: Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden. 8…
…anderenfalls liegt keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt vor. 27.4.1.7. Wechselbürgschaft und Scheckbürgschaft Rz 1421: Die Wechselbürgschaft und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22…
…in Feld A23 der Zulassungsbescheinigung gekennzeichnet. Weitere Zulassungsbesitzer einer Besitzgemeinschaft sind bei Zulassungsbescheinigungen im Scheckkartenformat auf dem Kartenchip gespeichert und über folgenden Link https://zulassung.oesd.at/fahrzeugdaten-online-abfrage/ online unter Angabe des Kennzeichens und der Kartennummer abfragbar. Bei Zulassungsbescheinigungen im Papierformat sind diese…
…entgegennimmt (Sec. VIII Rz 13 CRS-Kommentar). 8.4. Investmentunternehmen (§ 59 GMSG) Rz 57: Der Ausdruck "Investmentunternehmen" bedeutet einerseits einen Rechtsträger, der gewerblich vorwiegend eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten für einen Kunden ausübt: a)Handel mit Geldmarktinstrumenten (zum Beispiel Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate, Derivate), Devisen…
…Abs. 1 Z 6 GebG) Rz 494: Vom Notar aufgenommene Protokolle eines Wechsel-(Scheck-)protestes unterliegen unabhängig von der Anzahl der Bogen der Gebühr von 14,30 Euro. Protokolle über Wechsel-(Scheck-)proteste bei Gericht unterliegen keiner Gebühr nach dem GebG. 10.6.1.6…