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ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…oder 108 GMSG als unmittelbarer Täter bestraft werden. Liegt die Ursache der Meldepflichtverletzung in einer vom Kontoinhaber (oder dessen bevollmächtigter Vertretung) vorgelegten vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig erteilten Selbstauskunft, kann der Kontoinhaber (bzw. bevollmächtigte Vertreter) aufgrund der in § 11 Finanzstrafgesetz normierten Bestimmungstäterschaft nach …

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. In allen anderen Fällen obliegt die Erhebung der Normverbrauchsabgabe dem Finanzamt Österreich. Dieselbe…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Großbetriebe obliegt gemäß ausdrücklicher Anordnung des § 118b Abs. 1 BAO die Teilnahme an multilateralen Verfahren zur Bewertung grenzüberschreitender ertragsteuerlicher Risiken (multilaterale Risikobewertung). Damit einher geht die vom Finanzamt für Großbetriebe zu erledigende Erstellung eines Risikobewertungsberichtes zum Abschluss der Bewertung (§ 118b Abs. 7 BAO); siehe unten…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Abgabenbehörde, sondern sowohl sonstige Einrichtung der Bundesfinanzverwaltung als auch Finanzstrafbehörde (VwGH 24.10.2024, Ro 2023/16/0010). Organe des Amts für Betrugsbekämpfung können allerdings unter den im Bundesgesetz über die Schaffung eines Amtes für Betrugsbekämpfung - ABBG genannten Voraussetzungen als Organ der Abgabenbehörde tätig werden (…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG-pauschalierten Beihilfe zu beauftragengemäß § 1a GSBG. Dessen unbeschadet kann ist das Finanzamt für Großbetriebe gestützt auf zuständig§ 54a Abs. 3 Z 2 BAO das Finanzamt Österreich mit der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs. 2 BAO von der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ausgenommen ist. Die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe fallenden Abgaben können in drei Kategorien eingeteilt werden, nämlich jene, für die eine ausschließliche Zuständigkeit des Zollamts…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Zuständigkeit der Finanzämter 2.1. Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich (§ 60 BAO) 2.1.1. Allgemeine Zuständigkeit Rz 36: Die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist in § 60 Abs. 1 BAO abstrakt und sehr allgemein konzipiert. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes Österreich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet…

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…a BAO (§ 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG). Die Abgabenerhöhung gemäß § 30a FinStrG (Verkürzungszuschlag) gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO (§ 30a Abs. 8 FinStrG). Zuständig für die Erhebung dieser Abgabenerhöhung ist das Finanzamt, das für die Erhebung der dieser zugrundeliegenden Abgabe zuständig ist.

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Rz 195: Das Finanzamt für Großbetriebe hat die Prüfung des Antrages auf begleitende Kontrolle vorzunehmen (§ 153c BAO). Das Finanzamt für Großbetriebe ist zuständig für jene Abgabepflichtige, für die der Wechsel in die begleitende Kontrolle gemäß § 153d Abs. 1 BAO rechtskräftig festgestellt worden ist (§ 61 Abs…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…nach dem Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 Rz 145: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VfGG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 17a Z 6 VfGG). 3.14. Gebühren nach dem Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 Rz 146: Für die Erhebung der Gebühr nach dem VwGG ist das Finanzamt Österreich zuständig …

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Veranlagung zu erfolgen (§ 240 Abs. 3 lit. b und lit. c BAO iVm § 97 Abs. 1 und § 27a Abs. 5 EStG 1988 - Regelbesteuerungsoption bzw. § 97 Abs. 2 EStG 1988 - Verlustausgleichsoption). Für den Ausgleich ist jenes Finanzamt zuständig, das für die Veranlagung des Abgabepflichtigen, der…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das Weisungsrecht bereits aufgrund der Bundesverfassung zu (Art. 20 Abs. 1 zweiter Satz B-VG). Kompetenzstreitigkeiten können vor allem zwischen den beiden Finanzämtern, allenfalls auch zwischen einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde (Amt für…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…2 und 4, 31d Abs. 4 und 31e dritter Satz Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.6. Dienstgeberbeitrag Rz 172: Für die Erhebung des Dienstgeberbeitrags ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 43 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). 3.34.7. Beitrag von land- und…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt zuständig (§ 13 Abs. 1 letzter Satz UmgrStG). Besteht für den Einbringenden keine inländische Finanzamtszuständigkeit, ist die Meldung an das für das übertragene Vermögen zuständige Finanzamt zu richten. 3.4.3. Entgegennahme der Einbringungsbilanz Rz…

BMF-010105/0016-IV/4/2014Veröffentlichung der Zusammensetzung der Spruchsenate und deren Geschäftsverteilungen im Internet
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010105/0016-IV/4/201407.02.2014

…1.1.2014 geltenden Geschäftsverteilungen der Spruchsenate und deren Zusammensetzung sind unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich: https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/spruchsenate.html Nur die auf der Internetseite des BMF erfolgte Veröffentlichung ist verbindlich. Die Geschäftsverteilung kann auch bei den Finanzstrafbehörden…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist § 43 FLAG 1967 sinngemäß anzuwenden (§ 122 Abs. 8 vorletzter Satz WKG). Daher ist das für die Erhebung der Lohnsteuer zuständige Finanzamt für die Erhebung des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag zuständig. Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen.

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

… 61 BAO) Rz 55: Die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe ist in § 61 BAO geregelt. Der Wirkungsbereich des Finanzamtes für Großbetriebe erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet (§ 56 Abs. 1 BAO). Im Unterschied zum Finanzamt Österreich hat die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe zwei Aspekte…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…