…Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO), bei deren Verletzung eine Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, die Beschwerdevorentscheidung umfasst nicht nur meritorische Erledigungen (Sachentscheidungen), sondern auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung, Gegenstandsloserklärung), es gibt keine zweite…
…Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart "EEE - Beschwerdegebühr", das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben. Rz 458: Liegt der Beschwerde kein Bescheid zugrunde (zB Säumnisbeschwerde und Maßnahmenbeschwerde), ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck jene Behörde anzugeben, gegen die sich…