2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
…könnte der Antrag gestellt werden, dass die auf den noch nicht realisierten Gewinn festgesetzte Steuer in fünf Raten entrichtet wird. Die einer Ratenzahlung zugängliche Steuer ergibt sich aus dem Steuerdifferenzbetrag zu jener Steuer, die anfallen würde, wenn der Verrechnungspreis für den Reisebus auf den Buchwert…
…die Stimmrechte aus den eigenen Aktien ruhen, so erhöht sich dementsprechend das Gewicht der übrigen Stimmrechtsanteile. Somit sind auch natürliche Personen wirtschaftliche Eigentümer, die zwar ursprünglich keinen ausreichenden Anteil an Stimmrechten hatten, deren Anteile jedoch durch die ruhenden Stimmrechtsanteile der Aktiengesellschaft eine höhere Gewichtung erhalten…
…wenn ihm eine entsprechend hohe Beteiligung an den Betriebsstättenerträgen versprochen werden würde. Die nach Gründung der Betriebsstätte von dieser erzielten Einnahmen sind durch die vom Stammhaus getragenen Gründungsaufwendungen jedenfalls mitveranlasst. Die Gründungsaufwendungen sind daher nach tatsächlicher Betriebsstättenbegründung zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und können dort…
…Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht, liegt ein (eigener) Betrieb gewerblicher Art vor. Liebhaberei ist ausgeschlossen (vgl. LRL 2012 Rz 173). Der Vorsteuerabzug steht diesfalls nur insoweit…
…ist erforderlich, dass dem Empfänger tatsächlich Substanz, Wert und Ertrag zugewendet werden. Übergabsarten, die zivilrechtlich zum Erwerb des Eigentums und Besitzes ausreichen, sind auch umsatzsteuerlich zur Verschaffung der Verfügungsmacht ausreichend. Neben der körperlichen Übergabe (§ 426 ABGB), kommt auch die Übergabe durch Zeichen (§ 427 ABGB; Urkunden…