…gehört (§§ 294 bis 297 ABGB). Bei Überlassung beweglicher und unbeweglicher Sachen ist der steuerrechtliche Wert der Rente auf die beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte im Verhältnis ihrer gemeinen Werte bzw. ihres Verkehrswertes zur Berechnung der Gebühr bzw. der Grunderwerbsteuer aufzuteilen (VwGH 26.2.1962, 0861/61…
…3. Mai 2000, 04 1482/13-IV/4/00, AÖF Nr. 103/2000, betreffend "Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag", "Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models", "Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH", "Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG", "Manpower-Leasing von Österreich nach Deutschland"…
…es sind die Vorschriften des § 16 BewG 1955 (Bewertung von Nutzungen oder Leistungen auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Personen) anzuwenden. Rz 1170: Nach § 16 BewG 1955 erfolgt die Bewertung von Renten, wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen sowie dauernden Lasten, die auf die Lebenszeit einer oder…
… Mieten und Lizenzgebühren, ausgenommen solche, die zumindest teilweise aus dem aktiven Führen von Geschäften durch Mitarbeiter des NFE abgeleitet werden können; Renten; Überschuss von Gewinnen über Verlusten aus dem Verkauf oder Austausch von Finanzvermögen, welcher zu den oben beschriebenen Einkünften führt; Überschuss von Gewinnen über…