…Ziele. Rz 40: Zu den Personalkörperschaften gehören insbesondere die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, nicht jedoch die religiösen Bekenntnisgemeinschaften (zB Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich); die nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen (Pfarrpfründe, Pfarren…
…2. Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) Rz 108: Eine BEG muss gemäß § 16b Abs. 2 ElWOG 2010 aus mindestens zwei Mitgliedern oder Gesellschaftern bestehen und ist als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder eine ähnliche Vereinigung mit Rechtspersönlichkeit zu organisieren (zB OG, KG, GmbH & Co KG, Verein, Genossenschaft…
… 2 Abs. 2 Z 1 KStG 1988 nur eine Beteiligung an einer EEG in Form einer Personengesellschaft. Rz 138: Mit der (bloßen) Beteiligung bzw. Mitgliedschaft einer Körperschaft öffentlichen Rechts an einer EEG in Form einer juristischen Person (Trennungsprinzip) wird hingegen kein Betrieb gewerblicher Art begründet…