…Um dies festzustellen, sind die gesetzlich angeführten Leitlinien zu beachten (§ 39 GMSG). Diese sind in der jeweils geeignetsten Reihenfolge zu befolgen: Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist: Zur Feststellung, ob der Kontoinhaber ein passiver NFE ist, muss das meldende Finanzinstitut eine Selbstauskunft des…
… 45 Abs. 1 GMSG und § 45 Abs. 2 GMSG sind in der jeweils geeignetsten Reihenfolge zu beachten. Im Falle, dass das meldende Finanzinstitut anhand der in seinem Besitz befindlichen oder öffentlich verfügbaren Informationen in vertretbarer Weise feststellt, dass es sich bei dem Kontoinhaber nicht um…
…andere Adresse und keine der in § 12 Z 1 bis 5 GMSG angeführten Indizien für den Kontoinhaber festgestellt, wendet das meldende Finanzinstitut in der jeweils geeignetsten Reihenfolge die Suche in Papierunterlagen gemäß § 19 GMSG (Rz 19) an oder versucht, vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft oder Belege…
…pro Registrierkassenverbund. FON-Meldungen im Falle von Ausfällen oder Außerbetriebnahmen sind nur erforderlich, wenn die Gesamtheit aller Registrierkassen eines Registrierkassenverbundes betroffen ist. Die organisatorischen Festlegungen und Vorgehensweisen bei der Einrichtung der Registrierkassenverbunds (Belegnummernkreise, Reihenfolge bei der Startbelegerstellung, usw.) sind gemäß § 132 BAO zu dokumentieren. Pro…
…UStG 1994) und der Steuerbetrag angegeben wird, ohne diese Beträge zusammenzurechnen. 4.6.6. Betrag der Barzahlung nach Steuersätzen (ab 2017) Für die Darstellung der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen gilt die Reihenfolge lt. Abschnitt 3.3.4. Die Summe der aufgeteilten Beträge muss mit dem…