…Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde in Abgabensachen sowie an die Verwaltungsgerichte. |…
…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…
…für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für…
…Tag des der Entstehung der Gebührenschuld (= grundsätzlich Tag der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im schriftlichen Weg wird die Zeit des Postlaufes…
…dann vor, wenn ein Kraftfahrzeug als Übersiedlungsgut ins Ausland oder bei Unternehmen in eine ausländische Betriebstätte verbracht wird. B.12.9.5. Nachweis der Lieferung/Verbringung Rz 1267: Für die Inanspruchnahme der Vergütung der Normverbrauchsabgabe im Sinne des § 12a NoVAG 1991 ist nachzuweisen, dass das…
…ist, entsteht die Gebührenschuld. Beispiel: Es wird bloß in einem Höflichkeitsschreiben mitgeteilt: "das Verfahren wurde abgeschlossen" oder "Ihrem Antrag wurde entsprochen". Ist jedoch Inhalt des Höflichkeitsschreibens der Behörde lediglich die Zurkenntnisnahme der eingereichten Mitteilung, ohne dass für den Antragsteller daraus eine rechtliche Konsequenz ableitbar wäre…
…d | Ansuchen um rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 | 30 Euro je Feldstück | 6,50 Euro je bewilligtem Feldstück Rz 442: Zur Vergebührung von Rechtsmitteln siehe Rz 427. Rz 443: Beantragt ein volljähriger Mensch…
…mündlichen Verhandlung zieht der Antragsteller sein Ansuchen wieder zurück. Die Behörde informiert den Antragsteller schriftlich über die Abberaumung der mündlichen Verhandlung. Die Abberaumung der mündlichen Verhandlung alleine stellt keine abschließende Erledigung für das Ansuchen um Genehmigung des Schanigartens dar. Es entsteht daher keine Gebührenschuld. Wird…
…Schnitt und einer Seitenansicht) Detailzeichnungen zu einem Bauplan statistische Berechnungen Baubeschreibung (inkl. AGWR II - Datenblatt) Grundbuchsauszug Energieausweis Anrainerverzeichnis Bestätigung der Kanaldichtheitsprüfung Zustimmungserklärung des Nachbarn (siehe Rz 446) Beispiel: Werden einem gebührenpflichtigen Ansuchen um Baubewilligung für ein Gebäude ein Lageplan, ein Bauplan (bestehend aus einem Grundriss…
…unterliegen der Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 GebG (siehe Rz 362 zu geringfügigen Änderungen). Die Gebührenschuld entsteht für beide Eingaben mit Zustellung der abschließenden Erledigung in Form des Bescheides, in dem über beide Anträge abgesprochen wird. 10.5.9. Mehrere Ansuchen in einer Eingabe Rz…
…II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz 14: Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 208 Abs. 1 lit. a BAO mit dem Ablauf des Jahres, in…
…Beendigung der gewerblichen Vermietung nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert worden ist. Rz 1251: Eine Vergütung ist nur auf Antrag, welcher innerhalb von fünf Jahren ab der Verwirklichung des Vergütungstatbestandes gestellt werden kann, möglich. Es kann kein höherer Betrag vergütet werden als tatsächlich entrichtet wurde.