…Beschwerde enthaltene Beweisanträge sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Rz 449: Unter "sonstige Eingaben" sind insbesondere zu verstehen: Eingaben in Vergabeverfahren (zB Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Anträge auf einstweilige Verfügung, Feststellungsanträge) Stellungnahmen Beispiel: Die Baubehörde bewilligt die Errichtung eines Gebäudes mittels Bescheid. Der…
…2008/15/0123). Die Abgabenbehörde soll nämlich in die Lage versetzt werden, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Beschwerdeführer dem Bescheid zuschreiben will (zB VwGH 15.11.2005, 2004/14/0108). Die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit einer Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, erfordert bei teilweiser Anfechtung…
…ff Rechtsgeschäften, für die eine Selbstberechnung der Gebühr zwingend vorgesehen ist (zB bei Bestandverträgen nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG, siehe Rz 1371 ff und bei Wechseln, siehe Rz 1644 ff); Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird (§…
…Frist (lit. b) noch nicht abgelaufen ist. Die Zustimmungserklärung (§ 300 Abs. 1 lit. a BAO) unterliegt nicht der Entscheidungspflicht. Sie begründet keinen Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht bzw. auf Aufhebung durch die Abgabenbehörde. Die Frist des § 300 Abs. 1 lit. c BAO…
…Darüber hinaus verliert der Fonds seinen Meldestatus und wird bis zur nächsten fristgerechten Jahresmeldung zu einem Nichtmeldefonds. 5.12. Korrektur von Meldungen Rz 477: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen fristgerecht vorgenommen, können diese vor Ablauf der jeweiligen Meldefrist durch Übermittlung einer "Korrektur" mit Referenz auf…
…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…