…25.3.2010, 2007/05/0058) und eine solche nicht in der BVwAbgV geregelt ist, verjähren Ansprüche aus der BVwAbgV nicht. 31.1.8. Anwendbare Rechtslage Rz 1799: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage.
…Führt die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland zum Entstehen der Steuerschuld (z.B. Eigenimport, Widmung eines Kraftfahrzeuges als Anlagevermögen des Fahrzeughändlers), so ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen (vgl. § 37 KFG 1967 idgF) zugelassen wird bzw. zuzulassen wäre, der Abgabenschuldner…
…Anwendbare Rechtslage Rz 15: Der Inhalt der Abgabenschuld (Höhe, Bemessungsgrundlage, Befreiungen) ergibt sich nach der im Entstehungszeitpunkt der Schuld bestehenden Rechtslage. 1.8. Nachträgliche Beseitigung der Gebührenschuld Rz 16: Eine einmal entstandene Gebührenschuld kann grundsätzlich nachträglich nicht mehr beseitigt werden. Zur ex tunc-Auflösung siehe…
…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…
…Irrtums oder anfänglichen Fehlens der Geschäftsgrundlage kann gerichtlich oder außergerichtlich vorgenommen werden. Im Fall der außergerichtlichen Anfechtung müssen ausreichende Gründe vorliegen, die bei gerichtlicher Anfechtung Erfolg versprechend wären. Den Nachweis, dass ein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung des Rechtsgeschäftes vorliegt, hat der Abgabenschuldner zu erbringen …
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
…Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller und kein organisatorischer. Rz 1783: Keine Bundesverwaltungsabgaben sind im Verwaltungsstrafverfahren und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu entrichten. Darüber hinaus findet die BVwAbgV auch in solchen Verfahren keine Anwendung, denen andere Verfahrensgesetze als das AVG zugrunde liegen (zB Abgabenverfahren nach der…
…Erhebung der Steuer immer in die Zuständigkeit des Finanzamts Österreich. B.11.2. Fälle des § 11 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 (Nichtunternehmerfälle) Rz 1166: In den Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Nichtunternehmer, der erstmaligen Zulassung im Inland sowie bei widerrechtlicher Verwendung hat der Abgabenschuldner…
…wurde § 82 Abs. 8 KFG 1967 dahingehend geändert, dass die Frist von einem Monat ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet und Begründung eines dauernden Standortes beginnt und dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. Gemäß § 135 Abs. 27 KFG 1967…
…| 53.000 Euro | Teilwert bew BV | 53.000 Euro | Gemeiner Wert Grdst | 40.000 Euro | Einheitswert Grdst | 12.000 Euro | Verbindlichkeiten | 5.000 Euro | | Gesamtgegenleistung für Grundstück und bew BV | Kapitalwert der Leibrente (…
…obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag…
…Übergang der Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung, wenn die Bescheinigung über die Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 nicht innerhalb von zwei Wochen dem Fahrzeughändler vorgelegt wird. Damit wird der Käufer des Kraftfahrzeuges zum Abgabenschuldner. In diesem Fall hat der Fahrzeughändler…
…Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der widerrechtlichen Verwendung spielt der rechtliche Besitz am Kraftfahrzeug keine Rolle (VwGH 27.01.2010, 2009/16/0107). Randzahlen 1473 bis 1479: derzeit frei
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der…
…501/1984, geregelten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten. | Auch von Tochtergesellschaften abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind befreit, sofern diese Rechtsgeschäfte der Durchführung des BaSAG dienen. | § 22 GSAG | Die GSA ist für Rechtsgeschäfte, die…
…Dies bezieht sich auf Fälle, in denen vor der Änderung des Namens des Kindes noch kein unmittelbar durch die Geburt des Kindes veranlasstes und somit gebührenfreies Dokument ausgestellt wurde. In diesen Fällen soll die Namensänderung des Kindes nicht schädlich für die Befreiung sein. Nicht gebührenbefreit…
…gebührenfrei, worunter auch die Wechselbürgschaft fällt. Rz 1435: Die Gebührenbefreiung für Sicherungs- und Erfüllungsgeschäfte des § 19 Abs. 2 GebG kann mangels Personenidentität der Vertragsteile des Hauptgeschäftes und des Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäftes nicht zur Anwendung kommen (siehe auch Rz 1114). Randzahlen 1436 bis 1439: derzeit frei
…16.12.1991, 90/15/0142). Rz 1415: Im Rahmen einer Bankgarantie verpflichtet sich die Bank im Auftrag ihres Kunden zu einer Leistung an einen Dritten für den Fall, dass diese nicht vom Kunden der Bank erbracht wird. Typischerweise wird dabei vereinbart, dass die Bank…
…wenn der Versicherer ihm zumutbare Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs unternommen hat. In diesem Fall ist die motorbezogene Versicherungssteuer dem Steuerschuldner selbst mit Abgabenbescheid vorzuschreiben. Randzahlen 1733 bis 1739: derzeit frei D.6. Steuererhebung (§ 8 VersStG 1953) D.6.1. Selbstberechnung Rz 1740: Der Versicherer…