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KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1967 in der durch BGBl. I Nr. 26/2014 geänderten Fassung zu beachten, wonach die Monatsfrist ex lege (ab 24. April 2014) nicht unterbrochen wird. Beispiel 1: Einbringung und Verwendung eines Kraftfahrzeuges erfolgte am 1. Februar 2014. Es erfolgte eine Ausbringung des Kraftfahrzeuges aus dem…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auch eine spätere neuerliche Zulassung dieses Kraftfahrzeuges lösen keine Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe aus. Beispiel 2: Ein Fahrzeughändler lässt am 20. Oktober 2020 ein Kraftfahrzeug im Rahmen einer Tageszulassung auf sich zu. Das Kraftfahrzeug bleibt, ohne auf Straßen des öffentlichen Verkehrs verwendet zu werden…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Entrichtung stattgefunden hat - frühestens mit Ablauf des 15. Oktober 2020 erfolgen. Eine Festsetzung kann nur so lange erfolgen, als nicht ein den Selbstberechnungszeitraum beinhaltender Jahresbescheid erlassen wurde. C.6.4.3. Keine Jahressteuererklärung bei Festsetzung in Fällen der widerrechtlichen Verwendung Rz 1569: Die Pflicht zur…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ein Kraftfahrzeug unterliegt damit der Steuer ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Verwendung des Kraftfahrzeuges ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 in Österreich nicht mehr zulässig ist (VwGH 21.11.2012, 2010/16/0254). Die häufigsten Anwendungsfälle für diesen Tatbestand sind: Verwendung von nicht zugelassenen…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mit ausländischem Kennzeichen als Dienstfahrzeug zur Verfügung; eine private Nutzung ist ausgeschlossen. Der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges liegt im Ausland, weil die Verfügungsmacht über das Kraftfahrzeug beim Dienstgeber liegt; daher und er den Nutzen aus der Verwendung zieht. Daher ist das Kraftfahrzeug in Österreich nicht…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Widerrechtliche Verwendung (§ 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1357: Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges im Inland, welches nach den Vorschriften des KFG 1967 zuzulassen wäre. Bei Lastkraftwagen über 12…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt zwar zunächst zu einer Steuerpflicht gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991, die nachfolgende Rückführung in den begünstigten Zweck löst aber wiederum eine Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht aus.…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…etwa aus der Schweiz nach Vorarlberg oder Tirol, oder auch im Rahmen des zollrechtlichen Versandverfahrens zu anderen Orten im Inland können diese Zeitpunkte zusammenfallen. Beispiel: Ein Inländer meldet sein neues Firmen-Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen beim Grenzzollamt an. Im Rahmen der Zollabfertigung erfolgt die Einreihung…

KfzBStR 2021 Rz 665–670B.3.4.2. Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…April 2022) eine Anmeldung einzureichen, in der er den für den Anmeldungszeitraum zu entrichtenden Betrag selbst zu berechnen hat. Die Lieferung des Kraftfahrzeuges am 23. Juli 2022 löst keine neuerliche Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe aus, da diese bereits abgeführt worden ist. Rz 670: Wird…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für europäische und internationale Angelegenheiten stellt die Bescheinigung auf Antrag des Leistungsempfängers nach amtlichem Muster aus. Das Antragsformular (U 45) ist vom Vergütungsberechtigten dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten vorzulegen. Dieses bescheinigt auf der Rückseite des Formulars das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der Normverbrauchsabgabe, der Steuersatz und der Steuerbetrag aufzuzeichnen. Weiters sind die Grundlagen für einen Malus aufzuzeichnen. Dies gilt auch für Unternehmer, die nur fallweise steuerpflichtige Vorgänge verwirklichen (z.B. bei Verkauf eines Taxifahrzeuges). B.9.3. Aufzeichnungspflicht bei begünstigter Verwendung des Kraftfahrzeuges Rz 1133: Der…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…andere Unternehmer vermieteten Anhänger unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer beim Vermieter. Rz 1362: Als Kraftfahrzeug eines "anderen Steuerschuldners" (§ 1 Abs. 2 dritter Satz KfzStG 1992) ist nicht bloß ein Kraftfahrzeug eines anderen "inländischen" Steuerschuldners, sondern richtlinienkonform auch ein Kraftfahrzeug eines anderen Steuerschuldners aus einem anderen EU-Mitgliedstaat…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Dies betrifft Kraftfahrzeuge aus dem Drittland als auch Kraftfahrzeuge aus dem übrigen Unionsgebiet, wenn für diese nicht schon der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfüllt wurde. Handelt es sich um einen Import aus dem Drittland, so ist den Finanzbehörden auch der Nachweis der Verzollung vorzulegen. B…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…aber den Hauptwohnsitz des Geschäftsführers vermutet (VwGH 24.11.2011einer Person regelt und § 26 Abs. 2 BAO, 2009/16/0212)den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person definiert. Rz 56: Der Betrieb auf eigene Rechnung des Verwenders erfolgt, wenn er den Nutzen aus der Verwendung zieht und…

KfzBStR 2021 Rz 658–664B.3.4. Vorführkraftfahrzeuge und Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Durch die Lieferung wird grundsätzlich der Tatbestand des § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt (siehe Rz 450 f). B kann jedoch die Befreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 in Anspruch nehmen. Mit Hinweis auf Inanspruchnahme der Befreiung durch B muss die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Großhändler, der Großhändler liefert weiter an den Einzelhändler. Dieser verwendet das Kraftfahrzeug als Vorführkraftfahrzeug. Für Generalimporteur und Großhändler ergibt sich keine Normverbrauchsabgabepflicht. Diese liefern das Kraftfahrzeug an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Der Einzelhändler ist auf Grund der Verwendung des Fahrzeuges als Vorführkraftfahrzeug steuerbefreit gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Im Fall des persönlichen Gebrauchs ist die Einfuhrabgabenfreiheit auf zwei Kraftfahrzeuge innerhalb eines Zeitraumes von jeweils zwei Jahren beschränkt. Allgemein ist die Einfuhrabgabenfreiheit nur zu gewähren, wenn und soweit der betreffende Drittstaat Gegenseitigkeit gewährt (auch hinsichtlich der Dauer der Verwendungspflicht). A.3.7.2.4…

KfzBStR 2021 Rz 439–444B.1.3.3. Fiktive erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Anspruch genommen hat, dann kommt es beim Käufer (oder Geschenknehmer) dieses zuvor befreiten Kraftfahrzeuges zur Verwirklichung des Normverbrauchsabgabe-Tatbestandes nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991. Beispiel: Im Dezember 2019 erwarb ein Mensch mit Behinderung ein Kraftfahrzeug unter Inanspruchnahme der Befreiung gemäß § 3 Z…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zu dem die einmonatige Frist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 abläuft (siehe Rz 36 sowie Rz 42 ff). Bei widerrechtlicher Verwendung eines Kraftfahrzeuges ist die Steuer für mindestens einen Kalendermonat zu entrichten; eine tageweise Berechnung ist nicht vorgesehen. Beispiel: Der Hauptwohnsitz wird am 15…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sich aus solchen Unterlagen der konkrete Leistungsinhalt und der konkrete Wert der Leistungen nicht nachvollziehbar ergibt (VwGH 8.7.2009, 2007/15/0036). Die Leistungsbeschreibung muss in einem solchen Maße konkret sein, dass die Einschätzung des genauen Marktwerts der Leistung möglich ist und in der…