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156 Treffer531 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 17.3.1976…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…04 0101/62-IV/4/92, AÖF Nr. 246/1992, betreffend die Abkommensberechtigung von Körperschaften des öffentlichen Rechts und von steuerbefreiten Körperschaften ist im Verhältnis zu Deutschland nicht mehr anwendbar, da dessen Regelungsinhalt in Art. 4 Abs. 1 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung zu den in der BAO enthaltenen Regelungen (siehe hiezu § 143 BAO - Auskunftsverlangen, § 144 BAO - allgemeine Nachschaubefugnis und §§ 158, 159 BAO - Beistandspflicht der Körperschaften öffentlichen Rechts und Notare). Randzahlen 1708 bis 1719: derzeit frei

BMF-142900/0010-III/1/2016Handwerkerbonus, Wert gemäß § 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-142900/0010-III/1/201603.11.2016

…von Hundert unterschritten hat. Der Bundesminister für Finanzen hat diesen Wert (1. Schätzung) unverzüglich im Rechts- und Fachinformationssystem des Finanzressorts (http://findok.bmf.gv.at/findok) zu veröffentlichen." Das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) erstellt für Statistik Austria die Quartalsrechnung gemäß ESVG 2010. Am 28. Oktober 2016 wurde…

GebR 2025 Rz 1280–128627.3. Bestandverträge (§ 33 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gebührenpflichtige Verträge Rz 1286: Know-how Verträge; die Überlassung rechtlich nicht geschützten Erfahrungswissens stellt im Gegensatz zu Patenten, Marken und Mustern kein Recht und damit keine unverbrauchbare Sache iSd bürgerlichen Rechts und somit auch keine unverbrauchbare Sache iSd § 33 TP 5 Abs. 1 GebG dar…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…einer bloßen Betriebsstätte eingesetzten GmbH & CO KGs, die zu 100% dem Kommanditisten gehören und bei denen die ebenfalls dem Kommanditisten gehörende Komplementär-GmbH lediglich die Haftungsfunktion als Arbeitsgesellschafter ausübt. Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen Formalakt gebunden ist…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Kapitalgesellschaft, kann sie sich nicht auf § 94 Z 2 EStG 1988 berufen und eine vollständige Entlastung von der Abzugsteuer erlangen, weil der österreichische Fonds auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts transparent ist und daher § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen kann. &nbsp…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…GmbH) gegründet werden. Mitglieder oder Gesellschafter einer EEG dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen sein. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nach § 79 Abs. 2 letzter Satz EAG…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…kann sie sich nicht auf § 94 Z 2 EStG 1988 berufen und eine vollständige Entlastung von der Abzugsteuer erlangen, weil der österreichische Fonds auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts transparent ist und daher § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen kann. 7.4…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine…

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ff) und andere Antragsgebühren (zB § 14 TP 12 Abs. 1 GebG - siehe Rz 590 ff) sowie Beilagen (§ 14 TP 5 GebG - siehe Rz 360 ff). Sonstige Schriften, aber auch Rechtsgeschäfte sind nach dieser Bestimmung nicht befreit. 2.3.3.1. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…der in Art. 3 Abs. 2 OECD-MA ausdrücklich bestätigten Rückgriffsmöglichkeit auf innerstaatliches Recht können die Geschäftsführerbezüge nicht der Zuteilungsregel des Art. 15 OECD-MA zugeordnet werden (EAS 1712). Rz 396a: In Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland und Art. 7 Abs. 8 DBA-Schweiz…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…steuerpflichtige Körperschaften der "zweiten" Art 3.4.2.1. Allgemeines Rz 383: Unter diese beschränkte Steuerpflicht fallen folgende inländische Körperschaften mit ihren Einkünften iSd § 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988: Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988), Körperschaften, die nach …

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts kann die Meldepflicht nicht umgehen. Missbrauch liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zielsetzung einer rechtlichen Gestaltung unangemessen ist, da der wesentliche Zweck der Gestaltung die Umgehung der Meldepflicht gemäß § 3 GMSG darstellt. Missbrauch kann nur behördlich festgestellt werden und muss dem meldenden…

PV-Erlass Rz 16–212.1.1.3. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat grundsätzlich die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Dient die Tätigkeit privatwirtschaftlichen Zwecken und ist sie…

PV-Erlass Rz 46–502.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder voll abzugsfähig oder (bei natürlichen Personen) gegebenenfalls von einem Betriebsausgabenpauschale erfasst. Soweit der mit der Anlage einer Körperschaft öffentlichen Rechts produzierte Strom hoheitlichen Zwecken dient, ist die…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…darf teilnehmen? | alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen | natürliche Personen, Unternehmen (Klein- und Mittelbetriebe), Gemeinden, sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts | alle natürlichen und juristischen Personen dürfen teilnehmen (nur natürliche Personen, Gemeinden und kleine Unternehmen dürfen die Kontrolle ausüben) | Eigene Rechtsform erforderlich?…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…einer Energieerzeugungsanlage Rz 142: Eine unentgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die zuvor einem körperschaftsteuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen war, an eine EEG stellt eine "Entnahme" aus dem Betriebsvermögen des BgA und somit eine Sachausschüttung dar (siehe UmgrStR 2002 Rz 884). Rz…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…UStBBKV). Dem Anlagenbetreiber steht der volle Vorsteuerabzug für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zu (zu den Anwendungsvoraussetzungen des Nullsteuersatzes ab 1.1.2024 siehe unten). Dies gilt unabhängig von der Rechtsform des Anlagenbetreibers, also auch bei Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts…