10.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 785: Die Gebührenschuld für die Antragsgebühr (Abs. 1) entsteht mit der Einbringung des Antrages. Die Gebührenschuld für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) entsteht mit der Hinausgabe des Ausweises. Die Gebührenschuld für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) entsteht gemäß…
…als nicht eingebracht und kann daher auch keine Entscheidungspflicht auslösen (VwGH 29.9.2011, 2011/16/0143 mit weiteren Nachweisen). Rz 1706: Die Rückforderung einer vermeintlich zu Unrecht entrichteten motorbezogenen Versicherungssteuer betrifft sowohl den Fall, in welchem bloß die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer strittig ist…
10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…