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GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

7.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG) Rz 47: Versicherungs- und Rentenversicherungsverträge sowie Beteiligungen an Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen gelten als Finanzvermögen im Sinne des § 60 GMSG. Die in § 48 Abs. 1 GMSG spezifisch angeführten Versicherungsverträge, für die bei der Erfüllung der Meldepflichten die in…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen. Diese Ausnahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gesamtkontosaldo oder -wert des betreffenden Kontos diese Wertgrenze von 250.000 US-Dollar zum letzten Tag eines darauf folgenden Kalenderjahres, also erstmals zum 31. Dezember 2017…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…für oder im Auftrag dieses Kunden Anlageberatung erbringt oder Vermögenswerte verwaltet (siehe auch Sec. VIII Rz 60 CRS-Kommentar). Zur Verhinderung von Umgehungen gelten ungeachtet dessen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an einem solchen Finanzinstitut sehr wohl als Finanzkonto, wenn die Beteiligungskategorie zur Vermeidung der Meldepflicht iSd §…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Abs. 3 GMSG). 10.6. Rentenversicherungsvertrag (§ 76 GMSG) Rz 66: Bei einem an Kapitalanlagen gebundenen Rentenversicherungsvertrag werden die Leistungen und Prämien oder die Versicherungszeit für Zwecke der Rendite oder des Marktwerts des Vermögens angepasst. 10.7. Rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag (§ 77 GMSG) Rz 67: Nur Versicherungsverträge, die…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…es hinsichtlich eines Kontos mehrere meldepflichtige Personen, die Kontoinhaber sind, dann ist jeweils der gesamte Saldo oder Betrag für jede meldepflichtige Person zu melden, der an diese gezahlt oder dieser gutgeschrieben wird. Vergleichbares gilt ebenso in folgenden Fällen (vgl. Sec. I Rz 13 CRS-Kommentar)…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Jahren 1 bis 3 den Aufwand, der sich durch laufende Entsendungen ihrer Mitarbeiter zu ihrer Budapester Tochtergesellschaft ergeben hat (jährlich 200.000 €), nicht an die ungarische Tochtergesellschaft weiterbelastet. Dies wird im Jahr 5 durch die österreichische Außenprüfung aufgedeckt. Im internationalen Verhältnis entsteht kraft Gesetzes…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich in den Unterlagen des Finanzinstituts befindet, aktuell ist, wenn Nachrichten an diese Adresse als nicht zustellbar retourniert werden (Sec. III Rz 9 CRS-Kommentar). Das meldende Finanzinstitut kann eine meldepflichtige Person jedenfalls als in einem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Adresse liegt…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Dabei können folgende Faktoren für ein geringes Risiko berücksichtigt werden: das Konto unterliegt staatlicher Regelung; das Konto ist steuerlich begünstigt; hinsichtlich des Kontos werden Informationen an die Steuerbehörden übermittelt; Beiträge oder verbundene Steuervergünstigungen sind beschränkt; das Konto dient entsprechend vordefinierten sowie beschränkten Servicezwecken für Kunden…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Reisedokuments ab- bzw. zurückgewiesen, ist im Bescheid über Folgendes zu informieren: "Wurde Ihr Antrag ab- bzw. zurückgewiesen und haben Sie eine Vorauszahlung an die Behörde geleistet, können Sie beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten die Rückzahlung der bezahlten Gebühr beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Rückzahlungsantrag…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

3.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG) Rz 17: Bei Konten von hohem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von mehr als 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016 oder 31. Dezember eines Folgejahres) sind erweiterte…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

… auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung kommt es nicht an. Veränderungen der Innenfinanzierung um das unternehmensrechtliche Jahresergebnis (siehe dazu Abschnitt 3.1.) sowie Bereinigungen der Innenfinanzierung (siehe dazu Abschnitt 3.4.) erfolgen idR stichtagsbezogen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Vornahme einer offenen Ausschüttung bzw einer…