3.3. Anteile von Privatstiftungen 3.3.1. Allgemeines Rz 355: Als juristische Personen des privaten Rechts unterliegen Privatstiftungen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht des KStG 1988. Erfüllt die Privatstiftung die Offenlegungsverpflichtungen des § 13 Abs. 6 KStG 1988, erfolgt die Besteuerung gemäß den Sondervorschriften des § 13…
…aus der abkommensrechtlichen Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte folgende Behandlung gründet sich im innerstaatlichen Recht auf § 6 Z 6 EStG 1988. Beispiel: Ein Innsbrucker Reiseunternehmer überstellt einen Reisebus im Marktwert von 50.000 €, der in den Büchern des Unternehmens bereits auf 10.000 € abgeschrieben ist…
…anzusetzen, die damit als ausgeschüttet gelten. Diese ausschüttungsgleichen Erträge sind von der Privatstiftung im Rahmen der Zwischenbesteuerung zu erfassen. 3.3.4.2.1.4. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 371: Siehe die Ausführungen unter Rz 203 ff. 3.3.4.2.2. AIF…
…der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, unterliegen diese grundsätzlich auch bei ausländischen Anteilinhabern dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Von der Steuererhebung im Wege des Kapitalertragsteuerabzuges sind gemäß § 94 Z 8 EStG 1988 Kapitalerträge im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d (Aufwertungs…