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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2
…des Folgejahres eingereicht wurden, müssen zur Quotenregelung angemeldet werden, wenn sie bei der Berechnung des Quotenerfüllungsstands berücksichtigt werden sollen. Wird eine Steuernummer vor dem 30.6. des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres zur Quotenregelung angemeldet und auch vor dem 30.6. dieses Jahres wieder abgemeldet…
2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2
In diesen Fällen kann das Finanzamt gemäß § 135 BAO einen Verspätungszuschlag von 10% der festgesetzten Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote…