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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2
… vgl. EStR 2000 Rz 7501). Daher ist die Quotenregelung gemäß § 134a BAO erstmals für die Veranlagung jenes Kalenderjahres anwendbar, in dem ein (abweichendes) (Rumpf-)Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2022 geendet hat. Bei den indirekten Steuern hat der Begriff "Veranlagungszeitraum" eine andere Bedeutung: Das UStG…
2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 2/2
…Abgabe festsetzen. Bei der Ermessensübung für die Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlags hat das Finanzamt jedoch jene Dauer nicht zu berücksichtigen, über die sich die Steuernummer rechtmäßig in der Quote befunden hat. Darüber hinaus ist eine allenfalls angedrohte Zwangsstrafe gegenüber dem Abgabepflichtigen (im Fall des §…