RIS AI
6 Treffer447 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 InvFG 2011 nur vor, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. auch Rz 6): Ausschließlicher Zweck ist die Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in bestimmte liquide Finanzanlagen; Die Anteile werden auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Tax Treaty Issues Related to REITs, Rn 16). Anders verhält es sich jedoch für Spezialfonds mit Großinvestoren, welche Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben können oder Publikumsfonds, wie zB Trusts, denen keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird. Diese werden abkommensrechtlich als transparent eingestuft. Rz 577: Inländische Immobilienfonds iSd…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Fondsstaat bzw. von der Art seiner Anteilinhaber ab. Wird er vom ausländischen Steuerrecht als transparent behandelt, ist er von der Ertragsteuer insgesamt befreit oder handelt es sich um einen Spezialfonds mit Großinvestoren oder einen Publikumsfonds, wie zB einen Trust, dem keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird, dann…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden KESt vornimmt (insbesondere bei thesaurierenden Publikumsfonds), ist…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…253/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 162/2001, die keine Publikumseinlagen entgegen nehmen. Im Übrigen ist die GMSG-DV nicht deckungsgleich mit der in ABl. Nr. C 362 vom 31.10.2015 S. 7 kundgemachten Liste der als "Ausgenommene Konten" zu…