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InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen Rz 258: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen 3.1. Anteile im Privatvermögen 3.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtig natürliche Personen 3.1.1.1. Allgemeines 3.1.1.1.1. Transparenzprinzip Rz 146: Ein Investmentfonds ist kein Steuersubjekt. Die…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rz 287: Die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten (wie zB Zusammensetzung und Ausschüttungsreihenfolge) erfolgt auf Fondsebene; es ergeben sich daher keine Unterschiede zur Behandlung im Privatvermögen (siehe Rz 151). 3.2.2.1.2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 314: Die fehlende Meldung führt grundsätzlich zur pauschalen Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2.4. Veräußerung…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…geben (AOA Report 2008 Z I/101, 114). Da der Begriff der Unternehmensgewinne im Sinn von Art. 7 OECD-MA - und somit auch die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Betriebs- oder Privatvermögen - unter Rückgriff auf Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nach innerstaatlichem Recht zu definieren…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… 23 Z 2 EStG 1988. Gewährt daher der im DBA-Partnerstaat ansässige Gesellschafter grenzüberschreitend seiner österreichischen Personengesellschaft aus seinem Privatvermögen ein Darlehen (ein solches wäre auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so bildet dieses Darlehen Eigenkapital des Gesellschafters (Sonderbetriebsvermögen) und es stellen…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 Abs. 1 der FMV 2015 haben neben den Basisdaten des Fonds und der Höhe der Ausschüttung je Fondsanteil und der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer auch zwingend den Betrag zu enthalten, um den sich für im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Fondsanteilscheine die Anschaffungskosten gemäß § 186 Abs. 3…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Diese sind von Anteilinhabern weiterzuführen. Siehe dazu Rz 502. Die Unterschiede zur Behandlung von Anteilen im Privatvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. Zu den Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer Gewinne gemäß § 14 ImmoInvFG (bei inländischen Immobilieninvestmentfonds iSd ImmoInvFG) und entsprechend dem …

InvFR 2018 Rz 428–4344.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988). Danach ist auch im Privatvermögen die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe, steuerpflichtig. Für Immobilienfondsanteile, die von natürlichen Personen in deren Privatvermögen gehalten werden, bedeutet…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Überwiegende betriebliche Nutzung (Stromeinspeisung, auch wenn steuerfrei) führt zu notwendigem Betriebsvermögen, überwiegende private Nutzung zu Privatvermögen. Rz 40: Beispiel 6: Mit einer netzgekoppelten 40 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 40.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 49.000,00 €, die Montagekosten betragen 3…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Anlage zum Betriebsvermögen der Stromerzeugung oder zum Betriebsvermögen der anderen betrieblichen Tätigkeit bzw. zum Privatvermögen hängt vom Ausmaß der Nutzung in den einzelnen Teilbereichen ab. Zur Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes siehe oben Rz 42. Rz 133: Auf Grund der energiewirtschaftlichen Rahmengesetze (§…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ab: So sind Aufwendungen in Zusammenhang mit endbesteuerten Erträgen im Fonds abzugsfähig und ein - auf den Fonds bezogener - Verlustvortrag ist möglich. Bei den ausschüttungsgleichen Erträgen werden im Privatvermögen ordentliche Erträge voll besteuert, bei außerordentlichen Erträgen findet eine Erfassung nur zu 60% statt…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sämtliche Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds, soweit sie aus Einkünften iSd § 27 EStG 1988 bestehen, bei natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil in ihrem Privatvermögen halten, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 161: Inländische Dividenden, die über einen Investmentfonds dem Anleger zufließen…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausschüttungsgleichen Erträge zu erfassen. Nach § 186 Abs. 2 InvFG 2011 sind im Privatvermögen nur 60% des positiven Saldos aus Einkünften iSd § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (abzüglich der damit iZ stehenden Aufwendungen) im Rahmen der ausschüttungsgleichen Erträge zu erfassen (vgl. bereits Rz 167…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten, Rz 272 f. 3.2.3.2. EU-Quellensteuer Rz 331: Das österreichische EU-Quellensteuergesetz tritt…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 27a Abs. 2 EStG 1988 öffentlich begeben wurden (siehe Rz 388). Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind sämtliche Einkünfte aus einem Immobilienfonds bei natürlichen Personen, die den Immobilienfonds in ihrem Privatvermögen halten, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 403: Unterliegen die Einkünfte…

InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…inländischen Immobilienfonds ausbezahlten Kapitalertragsteuer bzw. mit der Abfuhr des dem Verrechnungskonto des Anlegers angelasteten Betrages an Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Investmentfonds, sind die Erträge bei einer natürlichen Person, die den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einschließlich jener Einkünfte, welche gemäß § 186 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011 bei einer Thesaurierung bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen zu 40% zunächst steuerfrei bleiben), nicht jedoch mit ordentlichen Erträgen (Einkünfte gemäß § 27 Abs. 2 EStG 1988). Für betriebliche Anteilinhaber wurde einmalig im Jahr 2013…