…verwalteten AIF gegenüber der FMA ausweisen (§ 1 Abs. 5 AIFMG). Diese bloß registrierten aber nicht zugelassenen AIF dürfen nicht an Privatanleger iSd § 48 AIFMG vertrieben werden. Rz 79: Für die Beurteilung, ob ein AIF iSd AIFMG vorliegt, ist grundsätzlich die tatsächliche Qualifikation durch die FMA…
…gemäß § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 (siehe dazu EStR 2000 Rz 6225b). Erfolgte die Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds durch einen Privatanleger vor dem 1.4.2012, waren die dabei erzielten Einkünfte aus den daraus realisierten Wertsteigerungen nach Maßgabe des § 30 Abs…
…Erträge) für Privatanleger relevant | | 1.10.2012 | 7,7960 | | | 1.10.2013 | 7,6238 | | | Ausschüttungen | KESt-Betrag der Ausschüttung | 1.10.2012 | 2,0100 | 2,0100 | | 1.10.2013…
…Erträge) für Privatanleger relevant | | 1.10.2012 | 7,7960 | | | 1.10.2013 | 7,6238 | | | Ausschüttungen | KESt-Betrag der Ausschüttung | 1.10.2012 | 2,0100 | 2,0100 | | 1.10.2013…
…Gesellschaft einbehalten wurde (indirekte Endbesteuerung), sind diese aus den steuerpflichtigen Einkünften auszuscheiden. Daher ist der für Privatanleger (PA; im Zweifel sind die Werte "mit Option" heranzuziehen) als steuerpflichtige Einkünfte angeführte Betrag um den unter Punkt "9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß §10 KStG)" angeführten Betrag zu…
…ist der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und in der Veranlagung zu erklären. Die Anschaffungskosten sind dabei um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge für Privatanleger ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern.  …
…von 27,5%. Dies gilt nicht für nicht öffentlich begebene Anteile an Immobilienfonds (siehe Rz 388). Erfolgt die Veräußerung eines Anteils an einem Immobilienfonds durch einen Privatanleger vor dem 1.4.2012, sind die dabei erzielten Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen nach Maßgabe des § 30 Abs…
…Dies ist erforderlich, weil einzelne Ertragskomponenten bei den verschiedenen Anlegergruppen unterschiedlich besteuert werden oder steuerbefreit sind. So gelten etwa bei Privatanlegern Substanzgewinne nur teilweise (zu 60%) als ausschüttungsgleiche Erträge oder sind Dividendenerträge bei Körperschaften gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 steuerbefreit. Rz 151: Bei klassischen…