…keiner Gebühr nach dem Gebührengesetz 1957. Rz 1527: Die Bestellung einer Hypothek zur Sicherstellung der Erfüllung eines Pflichtteilsanspruches oder zur Sicherstellung von nicht ausbezahlten Vermächtnissen ist ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft nach § 33 TP 18 GebG und kann nicht als gebührenfreies Nebengeschäft zur Erklärung, den Pflichtteil bzw…
…Einzelrechtsnachfolger, Zusätze und Nachträge iSd § 21 GebG zu Rechtsgeschäften seines Rechtsvorgängers abschließen. Rz 1144: Gesamtrechtsnachfolge tritt zB ein: bei der Erbfolge (Erbe, nicht jedoch Pflichtteilsberechtigter oder Legatar), bei Verschmelzungen iSd Aktiengesetzes (§ 219 AktG) oder des GmbH-Gesetzes (§ 96 GmbHG), bei Verschmelzungen von Genossenschaften gleicher Haftungsart (…
… Erlass einer unstreitigen oder unzweifelhaften Schuld; Vereinbarung einer Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge (einschließlich des gesetzlichen Pflichtteilsanspruches) für den Fall der späteren Eheschließung, wenn ein Streit über Art oder Ausmaß des der Ehegattin im Falle des Todes ihres Ehegattens zustehenden gesetzlichen Erbrechts nicht bestanden hat…
…individualisiert sein. So unterliegt der Gebühr nach § 33 TP 21 GebG zB die Übertragung von Fischereirechten, Pflichtteilsforderungen, Patent- und Markenrechten, Bestandrechten. Beispiel: A und B vereinbaren die Abtretung der Mietrechte des A an B aufgrund eines vereinbarten Weitergaberechtes zwischen A und dem Vermieter. Der Vermieter…