AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer350 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024
…dass dieser selbst über das Fahrzeug verfügt, was zur SteuerpflichtLebensinteressen und somit als dauernder Standort nach § 1 Z 3 NoVAG 1991 führtwie vor der Familienwohnsitz. Bei Gastarbeitern, die zum Beispiel nur alle drei Monate "nach Hause" fahren, gilt hingegen als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit…
KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024
A.2.32.3.4. Dauernder Standort - StandortvermutungPerson des Verwenders Rz 46: § 40 Abs. 1 KFG 1967 (Antrag auf Zulassung) regelt, dass als dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz des Antragstellers gilt; bei Kraftfahrzeugen von Unternehmungen der Ort, von dem aus der Antragsteller über das…