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GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG) 10.6.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 480: Als Protokoll bezeichnet man das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Gebühr ist das…
GebR 2025 Rz 1800–181231.1.9. Begriffe in der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…1.9.4. Niederschriften Rz 1809: Der Begriff der Niederschrift ist mit jenem des § 14 TP 7 GebG ident. Eine Niederschrift ist demnach das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der…