…Z 1 BAO) beseitigt die Rechtswirkungen des Bescheides nicht. Rz 24: Die Übertragung der Zuständigkeit aufgrund von § 57 Abs. 1 BAO erfolgt von Amts wegen. Daher ist vor der Erlassung eines entsprechenden Bescheides das Parteiengehör (§ 115 Abs. 2 BAO) zu wahren. Ein Anwendungsfall des Abs…
…davon ausgegangen werden, dass die Offenbarung einer Anzeige gegenüber dem Angezeigten zu einer Schädigung berechtigter Interessen einer dritten Person führen würde. Das Parteiengehör erstreckt sich nämlich grundsätzlich auch auf die Identität von Auskunftspersonen und Zeugen (VwGH 17.2.1999, 98/14/0105). Würde die Einsichtnahme…
17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…