…Aufenthaltstiteln im Zeitpunkt der Hinausgabe der Schrift. Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse die Schrift ausgestellt wird. Bei Abnahme der Daten nach Abs. 4b sind für das Entstehen der Gebührenschuld § 11 Abs. 1 Z 3 GebG und für die Person des Gebührenschuldners …
…Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten…
…1 GebG bei einer Behörde. Die Eingabe wird vom Parteienvertreter namens des Bundes bei der Behörde überreicht. Die Behörde stellt dem Bund, vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß…
…Erwerb zur Angabe in der Grunderwerbsteuererklärung benötigt wird. Diese ist jedoch gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG als Eingabe in Abgabensachen gebührenbefreit. | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 19 | Eingaben in Angelegenheiten des Außenhandelsgesetzes und auf Grund…
…4.2. Gebührenschuldner Rz 320: Gebührenschuldner ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 GebG derjenige, für den oder in dessen Interesse die amtliche Ausfertigung ausgestellt wird (siehe auch Rz 179 ff). Zur Entrichtung der Gebühr ist zur ungeteilten Hand mit dem Gebührenschuldner verpflichtet, wer im…
…ist. Der ausländische Fahrzeughändler ist nur für die Beförderung zuständig; eine Vergütung an ihn kann auch nach § 12a Abs. 1 TS 2 NoVAG 1991 nicht erfolgen. Ein ausländischer Zulassungsbesitzer eines im Inland erworbenen Kraftfahrzeuges ist nicht vergütungsberechtigt, da dieser das Kraftfahrzeug nicht im Sinne des…