10.22. Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen (§ 14 TP 23 GebG) 10.22.1. Gegenstand der Gebühr Rz 820: In der Tarifpost 23 wird eine Pauschalgebühr für Anträge auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in Kurzparkzonen gemäß § 45 Abs. 2 oder…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…
10.14. Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine (§ 14 TP 15 GebG) 10.14.1. Gegenstand der Gebühr Rz 680: Die Gebühr für Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) ist eine Pauschalgebühr; neben dieser fallen im Zulassungsverfahren keine weiteren Gebühren nach dem GebG und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Rz 681: Nach…
A.3.6.2.2.1. Erwerb beim inländischen Fahrzeughändler Rz 247: Die Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 kann im Falle des Erwerbs eines neuen Kraftfahrzeuges bei einem inländischen Fahrzeughändler ausschließlich bei diesem Fahrzeughändler in Anspruch genommen werden. Eine spätere Vergütung einer zunächst…
A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer A.3.6.4.1. Allgemeines Rz 325: Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sind gemäß § 2 Abs. 1 KfzStG 1992 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit (siehe Rz 200). A.3.6.4.2. Anzeige Rz…
Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…