…Satz BAO). Solche Abänderungen oder Aufhebungen sind beispielsweise Berichtigungen gemäß § 293 BAO (zB Berichtigung von Schreib- und Rechenfehlern), Berichtigungen gemäß § 293b BAO (Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen), Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO (zB Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an nachträglich geänderten Bescheid über die Feststellung von…
13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…