…Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Amtshilfeinstrumente von ausländischen Behörden weitere Informationen beschafft oder einzelne bzw. alle Angaben des Abgabepflichtigen überprüft. Eine bestehende internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten (EAS 604, EAS 909, EAS 1089)…
…auf eine solche Verschwiegenheitsverpflichtung berufen und keine Offenlegung gemäß § 4a WiEReG vornehmen, so ist das Vorliegen eines Finanzvergehens gemäß § 15 Abs. 1 Z 7 WiEReG zu prüfen. Korrespondierend zur Erleichterung bei den die Nominee-Vereinbarungen betreffenden Meldepflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften und gesellschaftsrechtlich organisierte berufsmäßige Parteienvertreter…
…VPDG zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht für ebendiesen Zeitpunkt bestand auch, wenn weder die oberste Muttergesellschaft im Ausland berichtete noch eine andere Geschäftseinheit in die Berichtspflicht eintrat, und somit die jeweilige Geschäftseinheit per Bescheid im Sinne von § 5 Abs. 2 VPDG berichtspflichtig wurde. Dies gilt ungeachtet…
…Informationen, die an anerkannten Wertpapiermärkten veröffentlicht werden, Öffentlich verfügbare Klassifikationen hinsichtlich des Kontoinhabers aufgrund eines standardisierten Branchenkodierungssystems. Im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen wird vom meldenden Finanzinstitut erwartet, die Art der verwendeten Information und das Abfragedatum festzuhalten (Sec. V Rz 12 CRS-Kommentar).
…Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services > FinanzOnline > Informationen für Softwarehersteller > Sonstige Erklärungen und Anträge) veröffentlicht. Die Frist zur Übermittlung beträgt zwölf Monate ab dem letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahrs. Beispiel: Das Wirtschaftsjahr einer multinationalen…
…Erträgen (Stück)Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten sind, ausgewiesen und damit sowohl jene, bei denen derartige Zinsen enthalten sind, als auch jene, bei denen dies nicht der Fall ist. Rz 493: Meldefonds, die der KESt auf Zinsen gemäß…
…denen eine konzerninterne grenzüberschreitende Übertragung von Funktionen, Risiken oder Vermögenswerten stattfindet, wenn der erwartete jährliche Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) des bzw. der Übertragenden über einen Zeitraum von drei Jahren nach der Übertragung weniger als 50% des jährlichen EBIT des bzw. der Übertragenden beträgt…
…Finanzinstitut muss bei Neukonten natürlicher Personen jedenfalls eine Selbstauskunft des Kontoinhabers beschaffen, die Bestandteil der Kontoeröffnungsunterlagen sein kann und anhand derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers feststellen kann. Die Selbstauskunft kann auch durch eine vom Kontoinhaber bevollmächtigte Person erbracht werden…
…Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht zutreffend…
…handelt (Sec. V Rz 20 CRS-Kommentar). Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers: Zur Feststellung der beherrschenden Personen eines Kontoinhabers kann sich ein meldendes Finanzinstitut auf die aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erhobenen und verwahrten Informationen verlassen. Feststellung, ob eine beherrschende…
…gelegt als auch der Veranlagung, wenn kein KESt-Abzug stattfindet. Rz 458: Nach den Bestimmungen der § 186 Abs. 2 Z 1 lit. a InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 Z 1 ImmoInvFG sind die auf Ebene des Fonds (als Überbegriff für alle Gebilde, die den §…
5.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015 Rz 466: Nach den Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 lit. c InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 lit. c ImmoInvFG ist der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, folgende Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens durch Verordnung…
…das dem Jahr folgt, auf das sich die Informationen beziehen. Beispiel 1: Am 28. Mai 00 wird ein Konto eröffnet und am 3. Dezember 01 wird es als meldepflichtiges Konto identifiziert. Daher müssen Informationen in Bezug auf dieses Konto im Jahr 02 für das gesamte…
…Kontoinhaber (vgl. Rz 81 zu § 96 GMSG) ist, folgende Informationen zu übermitteln: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie bei natürlichen Personen: Geburtsdatum und Geburtsort. Wurde(n) von einem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist, eine oder mehrere beherrschende Person(en) ermittelt (vgl. Rz 31 ff…
…bestehenden Konten von Rechtsträgern, jedoch besteht hier keine Betragsgrenze für die Anwendung der Überprüfungs-, Identifizierungs- und Meldepflichten. Es ist festzustellen, ob das Konto von einer oder mehreren meldepflichtigen Person(en) oder von passiven NFEs mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en), die meldepflichtige Personen sind…
…ansässig ist, gegenüber welchem Österreich verpflichtet ist, Informationen auszutauschen, ist der Kontoinhaber eine meldepflichtige Person und das Konto des Kontoinhabers ein meldepflichtiges Konto. Als Kontoinhaber ist grundsätzlich jene Person anzusehen, die über ein Finanzkonto wirtschaftlich verfügen kann (wirtschaftlicher Eigentümer). Deshalb gilt eine Person, die lediglich…
…nach § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 GebG, siehe Rz 1371 ff und bei Wechseln, siehe Rz 1644 ff); Rechtsgeschäften, für die von der gesetzmäßig eingeräumten Selbstberechnung Gebrauch gemacht wird (§ 3 Abs. 4 und 4a und § 33 TP 5 Abs. 5 Z 6 GebG)…
…der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach dem 1. April 2021 verpflichten…
…nicht zu beanstanden, der AfA gemäß § 7 EStG 1988 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren zu Grunde zu legen. 1.3. Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Rz 5: Eigentümer von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften trifft die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO. Randzahlen 6 bis 9: derzeit frei
…Diese werden daher von den Meldepflichten ausgenommen, mit der Ausnahme von Investmentunternehmen gemäß § 59 Abs. 1 Z 2 GMSG, die kein Finanzinstitut eines teilnehmenden Staates sind und somit als meldepflichtige passive NFE behandelt werden (§ 94 GMSG; Rz 79; Sec. VIII Rz 116 CRS-Kommentar). 11…