…Art. 7 OECD-MA idF vor 2010 in seinen DBA zu verwenden (OECD-MK Art. 7 Z 96). Daher wendet Österreich lediglich einen "AOA light" an. Das bedeutet, dass der AOA gegenwärtig nur insoweit rechtliche Relevanz hat, als er mit dem OECD-Kommentar zu Art…
…die OECD-VPL analog anwendbar. Rz 10: Allerdings bedarf der AOA zu seiner vollständigen Umsetzung eines neugefassten Art. 7 idF OECD-MA 2010, der noch in keinem österreichischen DBA enthalten ist (zu Österreichs Vorbehalt siehe Rz 280). Derzeit ergeben sich daher aus dem OECD-Kommentar…
…auch schon nach dem bisherigen OECD-Kommentar durch fremdübliche Verzinsungen abzugelten (OECD-MK Art. 7 Z 49 idF vor 2010). Insoweit ergibt sich aus dem AOA light keine Änderung der bisherigen Verwaltungspraxis. Eine Finanzierungsgesellschaft ist kein geld- oder kreditwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des OECD-MK.
…das Konto zur Steuerhinterziehung missbraucht wird. Dadurch soll nach dem OECD-Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard eine gewisse Flexibilität geschaffen werden, um auf die jeweilige Rechtstradition und -praxis des betreffenden Staats Rücksicht nehmen zu können (Sec. VIII Rz 96 CRS-Kommentar). Meldende Finanzinstitute können die Bestimmungen…
…auf Grundlage der Auslegungsgrundsätze gemäß den Artikeln 31-33 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge entschieden unter Beachtung der Kommentare zum OECD-Musterabkommen. Fragen betreffend die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes werden entsprechend unter Beachtung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen entschieden. 31…
…Folgenden "CRS-Kommentar"), einen Auslegungsbehelf zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, BGBl. I Nr. 116/2015 idF BGBl. I Nr. 163/2015 und BGBl. I Nr. 77/2016,in der geltenden Fassung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird (zu den Quellen der OECD siehe…
…4 ihres Kommentars zu Art. 9 des UN-Musterabkommens (UN-MA) auf die OECD-VPL bezieht, werden Verrechnungspreisberichtigungen im Verhältnis zu sämtlichen DBA-Partnerstaaten Österreichs unter Zugrundelegung der OECD-Leitlinien vorzunehmen sein. Rz 3: Die VPR 2021 sind auf der Grundlage der aktuellsten OECD-VPL…
…IV Rz 4 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in den teilnehmenden Staaten sind unter der folgenden Adresse abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-residency/ Beispiel: Eine natürliche Person hat ihren Wohnsitz im Staat A und wird…
…und sodann im Feld für "last Name" der einzelne Name anzugeben (FAQ 3 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. I, abrufbar unter http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/common-reporting-standard/CRS-related-FAQs.pdf). Als Adresse nach § 3 Abs. 1 Z 1 lit…
…meldendes Finanzinstitut iSd § 62 GMSG (vgl. Sec. VIII Rz 31 CRS-Kommentar). Werden allerdings etwa Verwahrkonten für aktuelle oder frühere Mitarbeiter oder deren Angehörige gehalten, so ist dies nicht als gewerbliche Finanzaktivität zu werten (vgl. FAQ 3 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. VIII B)…
…bereit (Sec. I Rz 32 CRS-Kommentar). Nähere Informationen zu den Steueridentifikationsnummern in einzelnen teilnehmenden Staaten sind unter den folgenden Adressen abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-identification-numbers/ https://ec.europa.eu/taxation_customs/tin/ Ungeachtet des §…
…diesem Zweck sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art. 31 WVK (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge…
5.2. Dokumente der OECD und EU Die in den VPR 2021 zitierten Dokumente der OECD und der EU können in der Regel im Internet abgerufen werden. In der Folge finden sich die wichtigsten Links: EU-JTPF (2010), Guidelines on low value adding intra-group…
…eine Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinnes möglich wird, verlangt dies nach einer Gewinnermittlung unter Beachtung des in § 6 Z 6 EStG 1988 und Art. 9 OECD-MA festgeschriebenen Fremdvergleichsgrundsatzes. Beruft sich daher ein internationaler Konzern darauf, dass es unternehmensrechtlich genügt, lediglich die von der ausländischen Muttergesellschaft…
…sind (Z 6.189 OECD-VPL). Dadurch kann der Erfolg des immateriellen Werts schwer vorausgesagt werden; der ex-post-Wert weicht häufig vom ex-ante-Wert ab. Transaktionen im Zusammenhang mit HTVI können eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen (Z 6.190 OECD-VPL):…
…gegebenenfalls nach dessen Scheitern - eines Schiedsverfahrens zu beantragen. Als Rechtsgrundlage dienen dazu entweder bilaterale DBA, die eine dem Art. 25 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthalten, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) oder das EU-Schiedsübereinkommen. Details zu den einzelnen Verfahren, insbesondere betreffend die Voraussetzungen zur Antragstellung…
1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…
…Risiken der Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist als nächster Schritt zu ermitteln, welches freie Kapital ("free capital") der Betriebsstätte zuzuführen ist, um die Wirtschaftsgüter und die übernommenen Risiken abzudecken (OECD-MK Art. 7 Z 45 idF vor 2010, AOA Report 2008 Z I/141). Freies Kapital…
…grundsätzlich auch unabhängig davon zur Anwendung, wie die Transaktion im anderen Staat behandelt wird. Rz 15: Die Übereinstimmung von internationalem und nationalem Fremdvergleichsgrundsatz hat zur Folge, dass die OECD-VPL nicht nur ein Auslegungsinstrument für Art. 9 DBA darstellen, sondern gleichzeitig für die Auslegung des…
…76), so kann die Anpassung nur auf einen Wert innerhalb der - mit ex-ante Wissensstand ermittelten - fremdüblichen Bandbreite führen. Sollten andere Staaten Year-End-Adjustments anders handhaben, so wäre eine allfällige dadurch entstehende Doppelbesteuerung im Wege eines Verständigungsverfahrens zu klären (Z 3.71 OECD-VPL).