…Des Weiteren ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. d WiEReG bei der Meldung auch der jeweilige Anteil an den vom Stifter (bzw. Gründer oder Trustor) zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von Zu- und Nachstiftungen und vergleichbaren Vorgängen. Für die Berechnung der jeweiligen…
…Kostenfaktor in den Kaufpreis mit ein, weshalb die Voraussetzungen für eine Rückerstattung gemäß § 6 Abs. 9 NoVAG 1991 gegeben sind. Die kurzfristige Nutzungsüberlassung an den zurückgetretenen Käufer, die sich rückwirkend und zwangsläufig durch den Rücktritt des Käufers gemäß § 11 FAGG ergibt, ist keine schädliche Verwendung…
2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…
…neue Rechtsgeschäft an, in welches das frühere Rechtsgeschäft umgewandelt wurde. Eine neuerliche, die Gebührenpflicht auslösende rechtsbezeugende Urkunde über das ursprüngliche Rechtsgeschäft kann darin nicht gesehen werden. Beispiel 1: Eine Novation liegt etwa dann vor, wenn eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihvertrag - nicht gebührenpflichtig) in eine entgeltliche Nutzungsüberlassung …
…auf den Entwicklungskosten des immateriellen Werts basieren, sollten in der Regel vermieden werden (Z 6.142 OECD-VPL). Rz 150: Als entgeltbestimmende Faktoren für die Übertragung oder Nutzungsüberlassung eines immateriellen Werts sind die Interessenlagen beider Transaktionspartner zu berücksichtigen, wobei den Optionen Rechnung getragen werden muss…
…1 Z 1 bis 4 KStG 1988 steuerfrei. Eine bei Ausschüttung an den Fonds von der ausschüttenden Kapitalgesellschaft einbehaltene KESt kann im Rahmen der Veranlagung angerechnet werden (Kennzahl 845 im Formular K2). 3.3.3.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 360: Beteiligungserträge aus…
…Inland geparkt oder garagiert und im Inland über die Verwendung dieses Kraftfahrzeuges entschieden wird, vermag in diesen Fällen an der erforderlichen Gesamtbetrachtung einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zuzuordnen isterfolgreichen Widerlegung der Standortvermutung im Inland nichts zu ändern (vgl. VwGH 23.10.200112.11.2021…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…