…0192; VwGH 29.3.2006, 2001/14/0091), der Austausch des Bescheidadressaten (vgl. zB VwGH 25.5.2005, 2003/17/0017), den im angefochtenen Bescheid genannten Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen Wiederaufnahmsgrund zu ersetzen (vgl. zB VwGH 2.2.2000, 97/13/0199), eine Artfortschreibung vorzunehmen…
…ein Kriterium für die Inanspruchnahme der Befreiung herangezogen werden. Rz 151: Ein Fehlen einer solchen Eintragung ist ein Indiz, dass die begünstigte Nutzung nicht ausgeübt wird und somit die Voraussetzungen der Befreiungen nicht vorliegen. Eine entsprechende Eintragung der Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung alleine ist allerdings…
…eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 63: ausschließlich oder vorwiegend für die Feuerwehr bestimmt Rz 127: Ein Fehlen einer solchen Eintragung ist ein Indiz, dass die begünstigte Nutzung nicht ausgeübt wird und somit die Voraussetzungen der Befreiungen nicht vorliegen.…
…Fahrtenbuch). Rz 114: Als Hinweis für eine Nutzung für den begünstigten Zweck kann bei der Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage 4 Zulassungsstellenverordnung: 62: zur Verwendung für den Rettungsdienst einer Gebietskörperschaft…
…minderer Grad eines Versehens zu werten sein, das als bloße leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist und damit grobes Verschulden ausschließt. Die Kapitalgesellschaft, die im Gefolge der Verrechnungspreisberichtigung zur Kapitalertragsteuerhaftung herangezogen wird, kann daher in solchen Fällen gemäß § 217 Abs. 7 BAO die Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages beantragen…