7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…
…nachträglichen (konkludenten) Genehmigung von der Gültigkeit des Rechtsgeschäftes auszugehen. Rz 1010: Ein Rechtsgeschäft, das zivilrechtlich nicht wirksam zustande gekommen ist, löst auch dann keine Gebührenpflicht aus, wenn dessen Abschluss beurkundet wurde. Wird zB ein Pachtvertrag über eine Jagdpacht von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mit rechtskräftigem Bescheid…
…grundsätzlich nicht auf die Richtigkeit der Daten vertraut werden kann. 8.1 Einsicht durch Verpflichtete Wer Verpflichteter im Sinne des WiEReG ist, wird in § 9 Abs. 1 WiEReG geregelt. Die Einsicht in das Register wird durch amtssignierte einfache und erweiterte Auszüge aus dem Register gewährt…
…dem Tag der Lieferung kann dieser Anspruch geltend gemacht werden. Rz 1214: Die Höhe des Vergütungsanspruchs ergibt sich in Fällen der Lieferung (§ 1 Z 1 und Z 4 NoVAG 1991) und des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1 Z 2 NoVAG 1991) aus dem in der Rechnung dem…
…Voraussetzung der Steuerbefreiung ist somit die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten Bescheinigung (Formular U100) beim zuständigen Finanzamt. Die Steuerbefreiung erfolgt im Wege der Vergütung. A.3.7.2.3. Einfuhr aus dem übrigen Unionsgebiet oder einem Drittland Rz 364: Befreiter…