(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…
A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
4.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 4.1.1.4.1. Allgemeines Rz 422: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 203 ff. 4.1.1.4.2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot…
3.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) 3.1.1.4.5.1. Allgemeines Rz 214: Beim Nichtmeldefonds ist die Ausschüttung voll steuerpflichtig und die ausschüttungsgleichen Erträge sind nach den Vorgaben des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff…
B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991) B.11.1. Fälle des § 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 (Unternehmerfälle) Rz 1160: Die Abgabenerhebung ist in den Fällen, in denen die Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet…
3.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 3.1.1.2.1. Meldefonds (§ 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011) 3.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 158: § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 verpflichtet den steuerlichen Vertreter…
… 188 BAO) geltenden Vorschriften sinngemäß für Bescheide anzuwenden, mit denen ausgesprochen wird, dass eine solche Feststellung zu unterbleiben hat. Die Wirksamkeit eines solchen Nichtfeststellungsbescheides setzt voraus, dass der Bescheid im Spruch die Beteiligten, die den Zufluss gemeinschaftlicher Einkünfte geltend machen (insbesondere in der Feststellungserklärung nach…
27.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört Rz 1382: Zur Durchführung der zwingenden Selbstberechnung durch Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (zB Gebietskörperschaften, Wohnbauvereinigungen, Leasingfirmen usw.), ist eine sinngemäße Anwendung der Bestimmungen des § 3…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…
B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…
A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines…
3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…
A.2.22.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen A.2.3.1. Allgemeines Rz 40: Wie lange ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug (daher ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen) ohne österreichische Zulassung verwendet werden darf, richtet sich danach, ob es über einen dauernden Standort…
3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…
4.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Rz 393: Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung…