RIS AI
7 Treffer380 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die Berechtigung zur Entgegennahme oder die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung im Inland eine Hauptleistung oder eine für Natur und Zweck des Rechtsgeschäftes oder für die Erbringung einer Hauptleistung wesentliche Nebenleistung betrifft. Die Vereinbarung der Anwendbarkeit des österreichischen Rechts oder die Wahl des Gerichtsstandes…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Zusammensetzung und Funktionsweise des Ständigen Ausschusses (zB § 74 Abs. 2 EU-BStbG), die Verständigung über etwaige allgemein gültige Geschäftsordnungen für Schiedsgerichte (zB Art. 19 Abs. 10 MLI) sowie die Tragung der Kosten (zB § 77 EU-BStbG). Die sich aus anderen Rechtsgrundlagen ergebenden Aufgaben ähnlicher Natur…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die in das Gebilde einfließenden Erträge ohne Veränderung ihrer rechtlichen Natur in den Händen der Anteilinhaber besteuert werden. Dies ist aber bei Immobilienfonds nicht der Fall. Denn der Hauptteil der in diese Fonds einfließenden Erträge (Bewirtschaftungserträge aus der Vermietung und der allfälligen Veräußerung der Immobilien…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…6 Z 6 EStG 1988. Rz 95: LVAIGS sind Dienstleistungen unterstützender Natur, die nicht zum Kerngeschäft des multinationalen Konzerns gehören, die nicht die Verwendung einzigartiger und wertvoller, immaterieller Wirtschaftsgüter erfordern oder zur Schaffung dieser führen und bei der keine substantiellen und signifikanten Risiken übernommen bzw…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sind (vgl. Rz 582). An Einkünften eines ausländischen Fonds aus der Bewirtschaftung ausländischer Immobilien und Aufwertungsgewinnen ausländischer Immobilien hat Österreich abkommensrechtlich grundsätzlich kein Besteuerungsrecht. Rz 594: Der Umstand, dass auf Abkommensebene der ausländische Immobilienfonds - im Fall des Streubesitzes - als intransparent gewertet wird, hat zur Folge…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…sodass das Beschwerdebegehren der Natur der Sache nach nur auf die Aufhebung des angefochtenen Bescheides gerichtet sein kann, so ist mit einem auf Aufhebung des bekämpften Bescheides gerichteten Beschwerdebegehren den Erfordernissen des § 250 Abs. 1 lit. b und c BAO Genüge getan (zB VwGH 15…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…bei einer anderen Stelle Gegenstand einer Absprache rechtsfeststellender oder rechtsgestaltender Natur (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 3. Aufl., Tz 1 zu § 116). Bei der Abgabenbehörde kann nur Vorfrage sein, was bei einer anderen Stelle Hauptfrage ist und bei dieser anderen Stelle in ihrer Entscheidung Teil des…