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2 Treffer374 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…2.2000, 99/16/0027). Die Namenszeichnung muss hiebei nicht die Wesenszüge einer handschriftlichen Unterzeichnung tragen. Die bei der Übermittlung einer original unterfertigten Schrift mittels Fernkopie (Telefax) reproduzierte Unterschrift stellt eine mechanisch hergestellte Unterzeichnung dar (Faxurkunde). Ein Firmenbriefkopf stellt keine mechanische Unterschrift dar, weil sie…
GebR 2025 Rz 1046–105712. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…Unterschrift, die vom Vertragsteil oder in seinem Auftrag oder mit seinem Einverständnis mechanisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellt oder mit Namenszeichnung vollzogen wird (siehe dazu Rz 1101 ff). Rz 1052: Unterschreiben die Vertragspartner eine rechtserzeugende Urkunde (siehe Rz 1020) zu verschiedenen Zeitpunkten…