…von gesetzlichen AML/KYC ("Know your Customer") Bestimmungen bzw. institutsinterner Vorgaben zu erfassen sind, und bedingt keine darüber hinausgehende Erfassung bzw. Nacherfassung von zB Telefonnummern. Hinsichtlich der Erfassung von Steueridentifikationsnummern für bestehende Konten ist § 6 Abs. 1 GMSG maßgeblich (siehe dazu auch Rz 6). Zur…
…sodass nicht alle Beleginhalte einzeln eingegeben werden müssen. Die Nacherfassung darf auch in Form eines Tagessammelbelegs erfolgen, sofern aus diesem zumindest die laufenden Nummern des ersten und letzten händisch erstellten Belegs sowie die Summenbeträge aller betroffenen Belege (inklusive der Trennung nach den tatsächlichen/korrekten Steuersätzen…
…unnötigen Aufschub nach Rückkehr in die Betriebsstätte in der Registrierkasse zu erfassen ist (vgl. Abschnitt 6.7.1. Vornahme der Nacherfassung). Leistungen von Kassenärzten an ihre Patienten, die mit den Krankenkassen verrechnet werden, erfolgen in der Regel in einer Sammelrechnung an die Krankenkasse. In diesem…
…können. Für die Erstellung der händischen Belege können auch Registrierkassen ohne Sicherheitseinrichtung verwendet werden. 6.7.1. Vornahme der Nacherfassung mehrerer Einzelumsätze Eine nachträgliche Erfassung der einzelnen Barzahlungen mittels Sammelrechnung ist nicht zulässig, da die gesetzliche Erleichterung sich auf die zeitliche Erfassung der Einzelumsätze bezieht…