…2. Krafträder B.2.2.2.1. Begriffsbestimmung B.2.2.2.1.1. Wortlaut der KN-Position 8711 und der maßgeblichen Unterpositionen Rz 545: Position 8711 der Kombinierten Nomenklatur umfasst nach dem Wortlaut "Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen"…
…bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 16%. Die Steuerpflicht kann durch die Vornahme der Rundung auch gänzlich entfallen. Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller). Rz 956: Die 20%-Erhöhung gemäß § 6 Abs…
…eines Monats abgemeldet, berechnet sich die Steuer für diesen Monat wie folgt: 80 Euro x 1/30 x 25 Tagen = 66,67 Euro. Rz 1520: Für leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Mopedkennzeichen (so genannte "Moped-Autos", Kraftfahrzeuge der Klasse L6e) ist nicht der Steuertarif für…
…zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, die in die Position 8703 80 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden, erfasst werden. Die mit einem Elektromotor angetriebenen Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen, sind nicht von der Normverbrauchsabgabe befreit. Diese Krafträder fallen…
…Klasse L2 im Sinne von § 2 Z 4b und Z 14 bzw. § 3 Abs. 1 Z 1.2 und Z 2.3 KFG 1967, die üblicherweise als "Mopedautos" bezeichnet werden (nach der 26. KFG-Novelle, BGBl. I Nr. 117/2005, nunmehr Klasse L2e und Klasse…
…Grafik] Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu runden (daher bis 0,49 abrunden, ab 0,50 aufrunden). Der Höchststeuersatz beträgt 20%. Bis 125 Kubikzentimeter beträgt der Steuersatz 0% (also insbesondere für Mopeds, Kleinmotorräder und Kleinmotorroller). Rz 951: Die 20%-Erhöhung gemäß §…