…und internationale Angelegenheiten vorliegt, dass das Kraftfahrzeug von der Normverbrauchsabgabe befreit ist. B.13.4. Mitwirkung von Organen des Zollamts Österreich oder des Amts für Betrugsbekämpfung Rz 1309: Werden Kraftfahrzeuge im Inland nicht zugelassen, so ist das Finanzamt Österreich berechtigt zu überprüfen, ob für diese…
…wird oder wenn die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus erfolgt. Als Vermittlung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. Eine Teilnahme vom Inland aus liegt auch dann vor…
…85/15/0190). An einem Gebührenschuldner fehlt es bei Abschriften, die von einer Behörde für behördeninterne Zwecke ausgefertigt werden und die bei der ausfertigenden Behörde verbleiben oder von Amts wegen ohne Mitwirkung der Partei einer anderen Behörde übermittelt werden, weil Behörden nach § 2 GebG von…
…ungeteilten Hand verpflichtet. Die Gebühr ist von diesen Personen unmittelbar zu entrichten. Als Vermittlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. 22.4. Rechtsgeschäfte, bei denen eine…
…eine bloße Instandhaltung hinausgehende Renovierung von Bauwerken, wie zB den Einbau von Fenstern (EAS 219) oder das Verlegen von Industrieböden und Estrichen (EAS 1666). Auch jegliche Planungs- und Überwachungstätigkeit gilt als Mitwirkung an der Bauausführung (OECD-MK Art. 5 Z 50). Der Ausdruck "Montage" ist…
…meldepflichtigen Rechtsträger durchgeführten Schritte sind zu dokumentieren, um dies gegenüber der Registerbehörde nachweisen zu können. Für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des § 3 WiEReG ist der meldepflichtige Rechtsträger unter Umständen auf die Mitwirkung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer angewiesen. Daher sind diese gemäß § 4 WiEReG verpflichtet…
…derzeit frei B.16. Vollziehung (§ 16 NoVAG 1991) Rz 1350: Mit der Vollziehung des NoVAG 1991 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Hinsichtlich des § 13 NoVAG 1991 (Mitwirkung anderer Behörden) ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität…
…solchen Fall wird der Zahlungsvorgang zwar schon mit der Hingabe der Kreditkarte angestoßen, die nachfolgende Abbuchung des Betrages vom Kreditkartenkonto erfolgt allerdings ohne neuerliche Mitwirkung des Kunden (keine neuerliche Vorlage/Verwendung der Kreditkarte durch den Kunden). Dieser Vorgang kann daher wie ein Einziehungsauftrag gewertet werden…