RIS AI
8 Treffer386 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…und internationale Angelegenheiten vorliegt, dass das Kraftfahrzeug von der Normverbrauchsabgabe befreit ist. B.13.4. Mitwirkung von Organen des Zollamts Österreich oder des Amts für Betrugsbekämpfung Rz 1309: Werden Kraftfahrzeuge im Inland nicht zugelassen, so ist das Finanzamt Österreich berechtigt zu überprüfen, ob für diese…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wird oder wenn die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus erfolgt. Als Vermittlung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. Eine Teilnahme vom Inland aus liegt auch dann vor…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…85/15/0190). An einem Gebührenschuldner fehlt es bei Abschriften, die von einer Behörde für behördeninterne Zwecke ausgefertigt werden und die bei der ausfertigenden Behörde verbleiben oder von Amts wegen ohne Mitwirkung der Partei einer anderen Behörde übermittelt werden, weil Behörden nach § 2 GebG von…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ungeteilten Hand verpflichtet. Die Gebühr ist von diesen Personen unmittelbar zu entrichten. Als Vermittlung im Sinne dieser Bestimmung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. 22.4. Rechtsgeschäfte, bei denen eine…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…eine bloße Instandhaltung hinausgehende Renovierung von Bauwerken, wie zB den Einbau von Fenstern (EAS 219) oder das Verlegen von Industrieböden und Estrichen (EAS 1666). Auch jegliche Planungs- und Überwachungstätigkeit gilt als Mitwirkung an der Bauausführung (OECD-MK Art. 5 Z 50). Der Ausdruck "Montage" ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…meldepflichtigen Rechtsträger durchgeführten Schritte sind zu dokumentieren, um dies gegenüber der Registerbehörde nachweisen zu können. Für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht des § 3 WiEReG ist der meldepflichtige Rechtsträger unter Umständen auf die Mitwirkung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer angewiesen. Daher sind diese gemäß § 4 WiEReG verpflichtet…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…derzeit frei B.16. Vollziehung (§ 16 NoVAG 1991) Rz 1350: Mit der Vollziehung des NoVAG 1991 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Hinsichtlich des § 13 NoVAG 1991 (Mitwirkung anderer Behörden) ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…solchen Fall wird der Zahlungsvorgang zwar schon mit der Hingabe der Kreditkarte angestoßen, die nachfolgende Abbuchung des Betrages vom Kreditkartenkonto erfolgt allerdings ohne neuerliche Mitwirkung des Kunden (keine neuerliche Vorlage/Verwendung der Kreditkarte durch den Kunden). Dieser Vorgang kann daher wie ein Einziehungsauftrag gewertet werden…