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8 Treffer555 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…eine bloße Instandhaltung hinausgehende Renovierung von Bauwerken, wie zB den Einbau von Fenstern (EAS 219) oder das Verlegen von Industrieböden und Estrichen (EAS 1666). Auch jegliche Planungs- und Überwachungstätigkeit gilt als Mitwirkung an der Bauausführung (OECD-MK Art. 5 Z 50). Der Ausdruck "Montage" ist…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…beantragt wurde, ist seit 1. Jänner 2008 ein Eintrag in der Genehmigungsdatenbank notwendig. B.13.3. Bescheinigung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten Rz 1308: Unterliegt die Lieferung eines Kraftfahrzeuges an begünstigte Empfänger auf Grund des § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG…

GebR 2025 Rz 1502–150927.7.4. Wetten
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn sie vom Inland in das Ausland vermittelt wird oder wenn die Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus erfolgt. Als Vermittlung gilt jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Wetteinsätzen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen der Wette auf andere Art und Weise. Eine…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…12.1986, 85/15/0190). An einem Gebührenschuldner fehlt es bei Abschriften, die von einer Behörde für behördeninterne Zwecke ausgefertigt werden und die bei der ausfertigenden Behörde verbleiben oder von Amts wegen ohne Mitwirkung der Partei einer anderen Behörde übermittelt werden, weil Behörden nach § 2…

GebR 2025 Rz 1176–118822. Gebührenschuldner (§ 28 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist (VwGH 18.12.1989, 88/15/0119). Rz 1177: Wird die Urkunde nur von einem Vertragsteil unterzeichnet und an den anderen Vertragsteil ausgehändigt, sind ebenfalls beide Vertragsteile Gebührenschuldner (siehe Rz 1187 ff). Rz 1178: Die bürgerlich-rechtliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…aufgrund der fehlenden Mitwirkung der Eigentümer und trotz Ausschöpfung aller anderen Mittel in letzter Konsequenz nicht möglich, seine wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen, sind - da in jedem Fall eine Meldung an das Register abzugeben ist - die Mitglieder der obersten Führungsebene als subsidiäre wirtschaftliche Eigentümer an das Register…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 13 NoVAG 1991 (Mitwirkung anderer Behörden) ist der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie mit der Vollziehung betraut, und hinsichtlich des § 3 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991 (Lieferungen an begünstigte Empfänger) der Bundesminister für…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…der Registrierkassensicherheitsverordnung (zB: Registrierung, Startbelegprüfung) einen Mustercode betreffend die Implementierung der RKSV-relevanten Komponenten einer Registrierkasse Prüftools für Kassenhersteller für die Überprüfung der Funktionalität der RKSV-relevanten Funktionen und Anpassungen der Begrifflichkeiten an die nunmehr geltende Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über die elektronische Identifizierung…