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KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gestellt. Der Inländer benutzt diesen Personenkraftwagen vorwiegend im Inland. Das Lenken von einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug ist nach MaßgabeBei unterhaltsberechtigten Studenten wird als Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit als dauernder Standort des § 82 Abs. 8 KFG 1967 erlaubtKraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz der Eltern fingiert. Handelt…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bleibt, dessen Mittelpunkt der Lebensinteressen daher unverändert in Österreich ist, dürfte er das Kraftfahrzeug nicht in Österreich abmelden. Beispiel 24: Eine österreichische GmbH mit Sitz in Graz kauft im November 2018 ein normverbrauchsabgabepflichtiges Kraftfahrzeug von einem österreichischen Fahrzeughändler. Im Februar 2019 wird das Kraftfahrzeug abgemeldet…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Österreich. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Erwerbers kann im Fall von mehreren Wohnsitzen nur dort liegen, wo sich die stärksten persönlichen Beziehungen befinden (EuGH 18.11.2010, C-84/09, X). B.1.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Kraftfahrzeuge Rz 414: Der Erwerb neuer Kraftfahrzeuge…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn der Bestandzins vereinbarungsgemäß an ein ausländisches Konto zu leisten ist. Der Erfüllungsort liegt damit nicht in Österreich. 12.2.2.3. Zusätze und Nachträge Rz 1071: Wird die sachliche Inlandsbezogenheit und die Inländereigenschaft aller Parteien erst im Zeitpunkt der Errichtung eines Zusatzes oder Nachtrages…