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4 Treffer463 msnur geltende Fassungen
2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…BiBuG 2014) mitteilen (§ 48c Abs. 2 BAO). 4.3.2. Exemplarische Befugnisüberschreitungen in der Judikatur Gemäß § 2 BiBuG 2014 ist die Berechtigung zur Erstellung von (Jahres-)Steuererklärungen nicht als Befugnis des Bilanzbuchhalters genannt. Bilanzbuchhalter sind daher weder zur Beratung bzw. Hilfestellung bei der Abfassung einer…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…die der Schiedsspruch über den Fall umgesetzt wird, gilt als von einer unmittelbar vom Fall betroffenen Person nicht anerkannt, sofern nicht alle unmittelbar vom Fall betroffenen Personen innerhalb von 60 Tagen nach Übermittlung der Mitteilung über die Verständigungslösung an diese Personen alle in der Verständigungslösung…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Gebührenschuld ist es auch ohne Belang, in welchem Sinne die Behörde tätig geworden ist (VwGH 20.12.2001, 2000/16/0734). Beispiele schriftlicher Erledigungsarten: Genehmigung, Stattgabe, Bewilligung, Zurückweisung, Abweisung, Mitteilung über Verfahrenseinstellung, Gegenstandsloserklärung; die Ausstellung eines beantragten Zeugnisses; die Anbringung eines Genehmigungsstempels auf der…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom 5.11.2003, BMF 05 0701/1-IV/5/03, AÖF…