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5 Treffer374 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Missbrauch Rz 94b: Der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts kann die Meldepflicht nicht umgehen. Missbrauch liegt vor, wenn die wirtschaftliche Zielsetzung einer rechtlichen Gestaltung unangemessen ist, da der wesentliche Zweck der Gestaltung die Umgehung der Meldepflicht gemäß § 3 GMSG darstellt. Missbrauch kann nur behördlich…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…15/0025). Der AbgabepflichtigeVerwender muss, wenn er den BeweisGegenbeweis erbringen möchte, dassentsprechend vorsorgen (Beweisvorsorge) und er hat von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges nicht in Österreich ist (VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215; VwGH…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Regierungen der OECD-Mitgliedstaaten, dass sie: "1.bei der Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte die Leitlinien [OECD-VPL] befolgen - unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Leitlinien sowie der verschiedenen Kapitel im Zusammenspiel zueinander -, um zu fremdvergleichskonformen Verrechnungspreisen…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

4.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen Rz 514: Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen…

VPR 2021 Rz 495–4973.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…in Z 4.102 OECD-VPL) nutzen; oder ii.mit Übertragung von schwer zu bewertenden immateriellen Vermögenswerten, wobei die gesetzliche Definition in weiten Teilen jener der OECD-VPL entspricht (Rz 154); oder iii.bei denen eine konzerninterne grenzüberschreitende Übertragung von Funktionen, Risiken oder Vermögenswerten stattfindet…