…aufsichtsrechtlichen Regelungen derzeit unbeachtet bleiben. Da solche Methoden aber derzeit noch nicht ausgereift sind, kommen sie für Unternehmen des Nichtbankensektors nicht in Frage (AOA Report 2008 Z I/162). Rz 307: Die Mindestkapitalisierungsmethode (Thin Capitalisation Approach) fordert eine Eigenkapitalausstattung der Betriebsstätte, welche auf Grund eines…
…Stelle im Wege des KESt-Abzugs oder im Wege der Veranlagung nach der pauschalen Methode des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und des § 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG stattzufinden. Der Anteilinhaber hat jedoch die Möglichkeit, gegenüber dem Abzugsverpflichteten die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nachzuweisen…
…Entwicklung des Arzneimittels ist erfolgreich und es kann weltweit vertrieben werden. Auf Basis des tatsächlich getätigten Geschäftsvorfalls ist ersichtlich, dass die Gesellschaften A und S einzigartige und wertvolle Beiträge für die Entwicklung des Arzneimittels leisten, sodass die Gewinnaufteilungsmethode als die am besten geeignete Methode für…
…mitunternehmerischen Unterbeteiligung an den Gewinnen einer ausländischen Personengesellschaft, steht das Besteuerungsrecht dem Betriebsstättenstaat zu und es hat der Ansässigkeitsstaat - je nach anzuwendender Methode - die Einkünfte des Unterbeteiligten von der Besteuerung freizustellen oder die darauf entfallende ausländische Steuer anzurechnen. Ob der Unterbeteiligte der ausländischen Personengesellschaft und…
…Fonds Rz 524: Fonds, die überwiegend in REITs investieren (über 50% des Fondsvermögens) haben bei der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge wie folgt vorzugehen: Eine Aufteilung der Erträge hat nach der tatsächlichen geographischen Verteilung der Immobilien-Investments (aufgeteilt nach Staaten, mit denen nach dem jeweiligen DBA…
…Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994 bemessen (siehe Rz 801). Rz 808: Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 90 EG (nunmehr Art. 110 AEUV) dahin auszulegen, dass er einer Verbrauchsabgabe wie der Normverbrauchsabgabe-Grundabgabe nicht entgegensteht, soweit deren Beträge den tatsächlichen Wertverlust der…
…davon, ob es sich um den tatsächlichen CO2-Ausstoß des konkreten Kraftfahrzeuges handelt oder es sich um einen fiktiven maximal erreichbaren Wert handelt (siehe Rz 909). In diesem Fall können die Erhöhungen alternativ auch pauschal mit jeweils 5% der Werte des unvollständigen Kraftfahrzeuges (Fahrgestell) erfolgen…
…Würdigung in Österreich keine Bindungswirkung. Sie stellen allenfalls einen Bestandteil des Ermittlungsverfahrens dar und sind entsprechend zu überprüfen. Beispiel: Ergeht eine "tatsächliche Verständigung" (Sachverhalts-Ruling) nach deutschen Vorschriften an eine deutsche Konzerngesellschaft zu einem grenzüberschreitenden Sachverhalt mit einer österreichischen Konzerngesellschaft, in dem ein Sachverhalt festgestellt…
…zu entwickeln. Da der Gesetzgeber ein Wahlrecht zwischen zwei Ermittlungsmethoden vorsieht und der pauschalen Methode bereits ein Schätzungscharakter immanent ist, bleibt für eine darüberhinausgehende Schätzung iSd § 184 BAO kein Raum. 6.4. Fortführung des erstmalig ermittelten Standes der Innenfinanzierung Zum letzten Bilanzstichtag vor dem 1…
…alle in den OECD-VPL vorgesehenen Methoden anwendbar (AOA Report 2008 Z I/219; siehe dazu Rz 25 ff), wobei die Methodenwahl auf Basis des Funktions- und Risikoprofils der Betriebsstätte zu erfolgen hat. Der Betriebsstättengewinn ist im Übrigen nicht durch den Gewinn des Gesamtunternehmens begrenzt…
…werden, indem deren Wert auf Basis des Ausfallsrisikos bzw. des erwarteten Verlusts geschätzt wird (valuation of expected loss approach, Z 10.181rev10.181 OECD-VPL). Weniger gebräuchliche Methoden sind der Kostenansatz (cost approach, Z 10.178rev10.178 OECD-VPL) und die Kapitalunterstützungsmethode (capital support method…
…des immateriellen Werts eine die Technik bereichernde oder ähnliche Leistung zukommen lässt, die bei dem Nutzungsberechtigten im Zuge der Nutzung anfällt (bedeutender Know-how-Rückfluss) und ob dies bei der Entgeltverrechnung angemessen berücksichtigt worden ist. Rz 153: Bei der Verrechnung ist grundsätzlich von den tatsächlich…