…einer gesonderten Liste ("Ehemalige Meldefonds KESt auf Zinsen gemäß § 98 EStG 1988") für den Zeitraum eines Jahres auszuweisen und zu veröffentlichen (§ 6 Abs. 2 FMV 2015). Rz 494: Für die Meldung von Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 ist in …
…des letzten Rücknahmepreises anzusetzen sind (vgl. bereits Rz 163). Abweichend davon besteht im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 bei Nichtmeldung eine pauschale Ermittlung der Höhe der unter die beschränkte Steuerpflicht fallenden Zinsen. Danach fallen unter die beschränkte Steuerpflicht…
…5 EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht (insbesondere inländische (Stück)zinsen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Schließlich unterliegen aufgrund § 40 Abs. 6 ImmoInvFG auch andere Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 EStG 1988. 4.1.2.2. Meldefonds auf…
…Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 402: Voraussetzung für einen Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988…
…sich die Fondsanteile auf einem Depot bei einem ausländischen Kreditinstitut befinden, sind die ausschüttungsgleichen Erträge vom Fondsanteilinhaber im Zuflusszeitpunkt in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu versteuern. Besteuerungsgrundlage bilden die über die Meldestelle gemäß …
…und den (modifizierten) Anschaffungskosten stellt damit die Bemessungsgrundlage dar, auf die der besondere Steuersatz iHv 27,5% anzuwenden ist. Ist der Unterschiedsbetrag negativ, kann dieser Verlust im Rahmen der Beschränkungen des § 27 Abs. 8 EStG 1988 mit anderen sondersteuersatzbesteuerten positiven Erträgen aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.
…der Einkünfte dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, im Detail siehe Rz 270 ff. 3.2.3.1. Beschränkte Steuerpflicht von Zinsen Rz 330: Siehe zur Besteuerung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil im Privatvermögen halten…
…inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen. Beispiel thesaurierender Meldefonds Anschaffung von 500 Anteilen des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am…
…des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben…
…Veräußerung von Vermögensgegenständen des Fonds) zu unterscheiden: Allgemeine Aufwendungen des Fonds werden auf die jeweiligen Einkunftsquellen entsprechend der Höhe ihrer Erträge verhältnismäßig verteilt. Direkt zuordenbare Aufwendungen sind grundsätzlich nur bei Substanzgewinnen und AIF-Einkünften (Einkünfte, die weder Einkünfte gemäß § 27 EStG 1988 noch Immobilieneinkünfte gemäß …
…3.5. Umfang der Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen bei Meldefonds 3.1.1.3.5.1. Ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) Rz 178: Ordentliche Erträge unterliegen in voller Höhe der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Zu beachten…
…inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet, dessen Erträge in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg der Besteuerung zu unterwerfen. Die Besteuerung der Erträge hat dabei zum Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu erfolgen…
…Einkünften iSd EStG 1988 (zB sonstige Einkünfte aus Leistungen bei einem AIF) zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der steuerlichen Daten als zugeflossen, soweit sie davor nicht ausgeschüttet wurden. 3.1.1.2.1.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot Rz 160: Voraussetzung für den Kapitalertragsteuerabzug gemäß …
…Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Enthält der Fonds allerdings nicht öffentlich angebotene Wirtschaftsgüter, muss der Fondsanteil zumindest in einer Weise angeboten werden, die einem öffentlichen Angebot gleichkommt. Zum Sondersteuersatz auf den Gewinn aus der Veräußerung eines…
…Finanzierungskosten, Depotgebühren und laufende Bankspesen sind keine Anschaffungsnebenkosten und können gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten kann im betrieblichen Bereich erst im Wege der Veranlagung erfolgen, weil die Bank für Zwecke des KESt-Abzuges davon auszugehen hat…
…des ausländischen Investmentfonds das inländische Kreditinstitut gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 zum Abzug der KESt verpflichtet. Zur Herstellung einer abkommenskonformen Besteuerung ist das gleiche Verfahren wie im Falle eines ausländischen Anteilinhabers mit inländischen Investmentfondsanteilen auf einem inländischen Depot anzuwenden (Rz…
…unterliegt der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 und ist im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der Einkommensteuererklärung 2011 unter Kennzahl 754). 2012 Die Ausschüttung von 1.400 Euro (2,8 Euro x 500 Fondsanteile…
…Fondsanteilen zum Geschäftsjahresende bzw. zum Halbjahr haben keinen Einfluss auf die Ermittlung der Prozentsätze. Rz 274: Beim Vorliegen eines AIF ist zu beachten, dass dieser alle Einkunftsarten erzielen kann. Soweit die erzielten Einkünfte unter den Anwendungsbereich des § 98 EStG 1988 fallen, sind sie von der…
…Immobilienfonds stellen anders als tatsächliche Ausschüttungen von Meldefonds einen steuerpflichtigen Kapitalertrag dar (siehe auch Rz 406). Der Anleger hat die ausgeschütteten Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…1.3.3. Umfang der Besteuerung von Ausschüttungen bei Meldefonds 3.1.1.3.3.1. Ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) Rz 173: Ordentliche Erträge unterliegen in voller Höhe der Besteuerung mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Zu beachten…