… Vertrag über den Übergang der Hauptmietrechte; die Beurkundung des Überganges der Hauptmietrechte gemäß § 12a Abs. 1 MRG ist nicht gebührenpflichtig, weil darin kein rechtsgeschäftlicher Vorgang, sondern ein gesetzlicher Vertragsübergang gelegen ist. Wird hingegen nach dem Inhalt der von den Parteien errichteten Urkunde nicht bloß ein…
…die Vereinbarung aller Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG allein noch keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten mit dem Ergebnis eines Vertrages auf bestimmte Dauer darstellt, so kann eine Gewichtung und eine Unwahrscheinlichkeit dieser vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe zum Ergebnis führen, von einem Vertrag auf bestimmte Dauer…
…kann nur bei Vorliegen eng abgegrenzter Kündigungsgründe (zB § 30 Abs. 2 MRG, außerordentliche Kündigungsgründe) kündigen | Bestimmte Dauer | Vertrag auf bestimmte Zeit von über 18 Jahren | Bestimmte Dauer von maximal 18 Jahren 27.3.3. Entstehen der Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 1350: Bestandverträge…
…Euro), ist sie, auch wenn sie beurkundet wird, gebührenfrei. 27.3.4.4. Aufforderungsschreiben gemäß § 45 MRG Rz 1370: Gemäß § 45 MRG wird dem Vermieter das Recht eingeräumt, bei Hauptmietverträgen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden, den Hauptmietzins auf gesetzlich festgelegte Beträge anzuheben…
…2 MRG sowie auf vertraglich eingeräumte Präsentations- oder Weitergaberechte. | Abschnitt 27.3.4.1. Rz 1353 ff | Im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des VwGH werden Aussagen zur Anwendung der Wohnraumbefreiung bei der Bestandvertragsgebühr eingearbeitet. | Abschnitt 27.3.5.2. Rz 1376…
…GebG) bei Einhebung und Abfuhr an das Finanzamt durch Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder sowie Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd GewO 1994), Kautionen (iSd § 16b MRG), Mietvorauszahlungen, die der Parteienvertreter an den Vermieter weiterleitet, Fremdgelder, die ein Rechtsanwalt oder Notar im Namen und auf Rechnung seines Mandanten…