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VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…EAS 2128). Rz 84: Der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsführer (Rz 16) einer (inländischen) Vertriebsgesellschaft wird - nach Ablauf einer Anlaufphase - einen angemessenen Gesamtgewinn erwarten (BFH 17.2.1993, I R 3/92, BStBl II 1993, 457). Beispiel: Wendet ein Vertriebsunternehmen die Preisvergleichsmethode in einer Art an…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…anzulasten. Rz 323: Bei Wirtschaftsgutüberführung in einen Staat der EU oder des EWR kann nach Maßgabe von § 6 Z 6 EStG 1988 dafür optiert werden, die Steuerschuld auf die nicht realisierten Gewinne in Raten zu entrichten (fünf Raten bei Anlagevermögen und zwei Raten bei Umlaufvermögen) …

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Auswirkungen der Abkommen beurteilt werden. Denn erzielt ein bloß formell als Personengesellschafter ausgewiesener Abgabepflichtiger Einkünfte, die nach innerstaatlichem Recht solche aus Kapitalvermögen oder aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, dann ist darauf nicht Art. 7 DBA, sondern Art. 11 oder 15 DBA anzuwenden. Rz 387: In dem…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…steht somit in Einklang mit § 6 Z 6 EStG 1988. Rz 95: LVAIGS sind Dienstleistungen unterstützender Natur, die nicht zum Kerngeschäft des multinationalen Konzerns gehören, die nicht die Verwendung einzigartiger und wertvoller, immaterieller Wirtschaftsgüter erfordern oder zur Schaffung dieser führen und bei der keine substantiellen…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben, kann bei entsprechendem Funktions- und Risikoprofil der US-Tochtergesellschaft kein Einwand erhoben werden, wenn die österreichische GmbH aus kaufmännischen…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…können. Rz 48: Der aufzuteilende Gewinn ist jener, der sich aus dem tatsächlich getätigten Geschäftsvorfall ergibt. Wird der Gewinn durch zwei oder mehrere Konzerngesellschaften erzielt, müssen diese Gewinnkomponenten nach einheitlichen Rechnungslegungsvorschriften und in einer einheitlichen Währung zusammengeführt werden. Ob der tatsächliche oder der (im Zeitpunkt…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die Personengesellschaft Zinsen aus Österreich, so ist Art. 11 DBA vollständig anzuwenden, da der Staat X die Zinsen als Einkünfte der in Staat X ansässigen Personengesellschaft behandelt. Österreich hat den reduzierten Quellensteuersatz gemäß Art. 11 DBA unabhängig davon zu gewähren, wo die Gesellschafter der Personengesellschaft…

VPR 2021 Rz 140–1481.3.4.2. Verrechnung dem Grunde nach
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Identifikation der Unternehmen, die in Zusammenhang mit den DEMPE-Funktionen (Development, Enhancement, Maintenance, Protection and Exploitation; dt.: Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung, Schutz und Verwertung immaterieller Werte) Funktionen ausüben, Vermögenswerte nutzen und Risiken managen; iv.Überprüfung der Übereinstimmung zwischen vertraglichen Bestimmungen und tatsächlichem Verhalten der an der…

VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…über solche Finanzmittel, insbesondere wenn sie einen Zinsenertrag in Millionenhöhe abwerfen, nicht zu den Aufgaben und Funktionen einer Bau- oder Montagebetriebsstätte gehören kann. Ist daher die Darlehensvergabe an die ausländische Muttergesellschaft den Funktionen des inländischen Stammhauses der Kapitalgesellschaft zuzuordnen (siehe auch Rz 284), dann bilden…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…entstehen, sind von dem Konzernunternehmen an den Anteilseigner, in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar einzustufen sein: a)die Kosten des Vorstands, Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterversammlungen, soweit diese Kosten nicht Tätigkeiten betreffen…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…angemessenen Gewinnaufschlags muss in jedem Einzelfall gesondert entschieden werden. Sofern nicht der LVAIGS-Ansatz angewendet wird (Rz 94), wird - auch ohne Vorliegen einer Datenbankstudie - nicht zu beanstanden sein, wenn auf Basis des vom EU-JTPF veröffentlichten Berichts bei Dienstleistungen mit Routinecharakter ein Nettogewinnaufschlag zwischen 3%…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Kostenweiterbelastung (ohne Gewinnaufschlag) zwischen den einzelnen Unternehmensteilen stattfinden kann, sind zB: die Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Buchführung, der Rechtsberatung sowie des Revisions- und Prüfungswesens, Kontroll-, Regie- und vergleichbare Leistungen des Stammhauses, wenn diese Tätigkeiten gegenüber der Betriebsstätte und in ihrem Interesse ausgeübt…

VPR 2021 Rz 358–3642.2.4. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Funktionen und der Risikoverteilung zwischen Stammhaus und Bau- oder Montagebetriebsstätte in einem kombinierten direkten/indirekten Verfahren (Kostenschlüsselmethode) sachgerechter als die Kostenaufschlagsmethode sein (EAS 3185). Dabei werden die durch die Auftragsdurchführung entstandenen Gesamtkosten verursachungsgerecht aufgeteilt, wodurch der Betriebsstättenanteil ermittelt und auf den aus dem Auftrag erzielten…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sonstige Leistungen zwischen Konzernunternehmern unentgeltlich erbracht, liegt kein Anwendungsbereich des § 4 Abs. 9 UStG 1994 (Normalwert) vor. Erfolgt die Verrechnungspreiskorrektur ertragsteuerlich durch eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage (kein Ansatz von Verrechnungspreisforderungen und -verbindlichkeiten durch die Konzernunternehmen), kommt es auch zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…397: Die aus der Bilanzbündeltheorie hervorgehenden Zurechnungsvorschriften des § 23 Z 2 EStG 1988 sind auf Leistungsbeziehungen nicht anzuwenden, deren Ursache sowohl im Gewerbebetrieb der Personengesellschaft als auch in einem Betrieb des Gesellschafters liegt und die ebenso geschlossen und abgewickelt werden wie zwischen fremden Unternehmen (VwGH…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen sein. Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind - neben der Eigentums- oder Nahebeziehung zwischen den beteiligten Personen - das objektive Tatbild der…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…20.000 | 100% | Privat verbrauchte Strommenge (kWh) | 6.000 | 30% | Der EEG zur Verfügung gestellte Strommenge (kWh) | 12.000 | 60% | In das Netz eingespeiste Strommenge (kWh) | 2.000 | 10% | Steuerfreie Lieferung an EEG bzw…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Der in Österreich zu befreiende Betriebsstättengewinn beträgt demnach ungeachtet in welcher Jahreshälfte die Betriebsstättengewinnteile erwirtschaftet worden sind 270.308 € [1,270.308 - 1,000.000] und nicht 361.166 € [(29,200.000 + 28,800.000) x 0.006227]. Der Unterschiedsbetrag zwischen den zwei…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zwischen fremden Dritten solche Klauseln unter vergleichbaren Umständen bei Kündigung oder Beendigung von Verträgen üblich sind (zB Earn-out Klauseln, Investitionsersatzansprüche, Kündigungsentschädigungszahlungen, Wettbewerbsverzicht, Konkurrenzverbot, Stillhalteklausel). Auch gesetzliche Verpflichtungen (zB § 24 HVertrG 1993) können nicht vertraglich vereinbarte Entschädigungszahlungen bedingen. Beispiel: Die Konzerngesellschaft S hat in der…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…300). Die ebenso konzernzugehörige Gesellschaft D erbringt Unterstützungsleistungen, wodurch ihr Kosten iHv 60 entstehen. D steht eine fremdübliche Vergütung in Höhe von 5% der Kosten zu. Die Gesellschaften A, B und C partizipieren am Ergebnis des Entwicklungs-KVV zu gleichen Teilen. Da nur A, B…